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AGRAR/100: Bundesregierung lässt Länder mit Legehennenhaltung im Regen stehen


Pressemitteilung der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 7. März 2012

Bundesregierung lässt Länder mit Legehennenhaltung im Regen stehen


Zu den heute im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Bundestags diskutierten Übergangsfristen für die Kleingruppen-Legehennenhaltung erklärt Friedrich Ostendorff, Sprecher für Agrarpolitik:

Die Weigerung der Bundesregierung, den vom Bundesrat gefassten Beschluss zur Übergangsfrist für die Legehennen-Kleingruppenhaltung umzusetzen, ist eine Bankrotterklärung für Ministerin Aigner. Nach ihrem Willen sollen die Bundesländer nach dem 31. März eigenständig über Übergangsfristen für die Kleingruppenhaltung entscheiden können. Ob diese rechtens sind, sollen dann Gerichte beurteilen. Damit überlässt Ministerin Aigner den Gerichten die Entscheidung, wie lange Legehennen noch in Käfigen hausen müssen.

Der drohende rechtliche Flickenteppich geht zu Lasten des Tierschutzes, der Verbraucher und letztendlich der Erzeuger, die vor allem bei der Neubeantragung von Ställen nicht wissen, was auf sie zukommt. Die Bundesregierung sollte den Beschluss des Bundesrates als Chance sehen und diesen umgehend umsetzen.

Nicht erklärt hat die Bundesregierung, warum sie beim zuvor diskutierten Kompromiss mit nur zwei zusätzlichen Jahreszahlen (2025 bzw. 2027) keine verfassungsrechtlichen Bedenken angemeldet hat. Unklar blieb auch, worin die verfassungsrechtlichen Bedenken bei einer Übergangsfrist bis 2023 bzw. 2025 genau begründet sind. Zum einen bezieht sie sich auf das grundgesetzlich geschützten Recht des Eigentums (Artikel 14 GG). Zum anderen antwortet sie auf eine Nachfrage in der Fragestunde vom 29. Februar: "Die bestehende Ermächtigung im Tierschutzgesetz erlaubt dem Verordnungsgeber nicht, eine Haltungsform zu verbieten, die in der Praxis besteht und von deren Tiergerechtigkeit auszugehen ist". Diese beiden unterschiedlichen Begründungen zeigen deutlich, dass die Bundesregierung Mittel und Wege sucht, um der Lobby der Agrarindustrie entgegenzukommen.

Zugleich macht die Bundesregierung deutlich, dass sie auch den CDU/CSU-geführten Bundesländern die ebenfalls für Übergangsfristen bis 2023 bzw. 2025 gestimmt hatten, wie Niedersachsen oder Bayern, wenig rechtliche Kompetenz zutraut.

Copyright Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN


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Quelle:
Pressemitteilung vom 7. März 2012, Nr. 0210
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veröffentlicht im Schattenblick zum 9. März 2012