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POLITIK/8493: Aus Parlament und Gesellschaft - 15.05.2020 (SB)


VOM TAGE


Verunglimpfung von Hoheitszeichen soll einheitlich bestraft werden

Der Bundestag hat am späten Donnerstagabend einen Gesetzentwurf des Bundesrats verabschiedet, der die Verunglimpfung der Flagge anderer Staaten sowie der EU unter Strafe stellt. Das gilt auch für die jeweilige Hymne. Als Strafe sind Geldstrafen oder Freiheitsentzug bis zu drei Jahren vorgesehen. Bisher wurde mit Geld- oder Freiheitsstrafe belegt, wer die staatlichen Symbole der Bundesrepublik Deutschland verunglimpfte. Hoheitszeichen anderer Staaten und der Europäischen Union waren nur unter bestimmten Voraussetzungen geschützt. Das heißt, der entsprechende andere Staat mußte zur BRD diplomatische Beziehungen unterhalten und die Bundesregierung ermächtigt haben, bei Verunglimpfung seiner Hoheitssymbole strafrechtlich tätig zu werden. Das Verunglimpfen schließt die Zerstörung, Beschädigung und Unkenntlichmachung der Flaggen und Versuche, dies zu tun, ein. Laut Justizministerin Lambrecht sorgt der neue Passus im Strafrecht für einen einheitlichen strafrechtlichen Schutz der ausländischen Flaggen und der Symbole der Europäischen Union.

15. Mai 2020


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