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POLITIK/8402: Aus Parlament und Gesellschaft - 14.02.2020 (SB)


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Bundestag beschließt Verlängerung der Mietpreisbremse

Der Bundestag hat mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Bündnisgrünen die sogenannte Mietpreisbremse vom April 2015 bis zum Jahr 2025 verlängert. Weiterhin sollen die Vermieter für ihre Mietobjekte nicht mehr Miete verlangen können, als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete entspricht. Außerdem wurde Mietern die Option eingeräumt, unter bestimmten Bedingungen rückwirkend von ihren Vermietern eine teilweise Mietrückzahlung für maximal zweieinhalb Jahre zu verlangen. Die Fraktionen von AfD und FDP votierten gegen das Gesetz zur Verhinderung eines weiteren Anstiegs von Wohungssmieten in attraktiven Innenstadtlagen. Die Abgeordnete Ley von Der Linken führte an, daß die Mietenbremse nicht funktioniert, weil die Vermieter sie mit Luxusmodernisierungen zu umgehen versuchen. Der SPD-Abgeordnete Högl wiederum berichtete im Bundestag, aufgrund der Mietenbremse habe sich der Anstieg der Mieten bei Neuvermietungen in den vergangenen fünf Jahren verlangsamt.

14. Februar 2020


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