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POLITIK/8195: Aus Parlament und Gesellschaft - 28.06.2019 (SB)


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Bundesrat schickt Volkszählungsgesetz in den Vermittlungsausschuß

Der Bundesrat hat am Freitag das vom Bundestag Anfang Juni beschlossene Gesetz für die Volkszählung im Jahr 2021 nicht angenommen und hat den Vermittlungsausschuß angerufen. Die Länderregierungen fordern vom Bund eine Beteiligung an den Kosten der Erhebung in Höhe von 415 Millionen Euro. Beim nächsten Zensus sollen hauptsächlich Daten aus bestehenden Datenbanken zusammengeführt werden. Die registergestützte Erhebung wird durch eine Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis ergänzt. Das Bundesinnenministerium will mit der Zählung von Bevölkerung, Gebäuden und Wohnungen umfassende aktuelle Informationen über die wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Zusammenhänge vor allem in den Bereichen Bevölkerung und Demographie, Wirtschaft, Soziales, Wohnungswesen, Raumordnung, Verkehr, Umwelt und Arbeitsmarkt gewinnen. Die EU-Mitgliedsstaaten sind dazu rechtlich verpflichtet. Der letzte Zensus wurde 2011 durchgeführt.

28. Juni 2019


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