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JUSTIZ/8208: Kriminalität und Rechtsprechung - 16.07.2019 (SB)


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US-Gericht mindert für Bayer Strafzahlung wegen Glyphosat von Monsanto

In einem Berufungsverfahren von Bayer wegen Schadensersatzforderungen in den USA im Zusammenhang mit dem Unkrautvernichter Glyphosat von Monsanto hat am Montag (Ortszeit) der zuständige Richter Vince Chhabria in San Francisco die ursprünglich von einem Geschworenengericht verhängte Entschädigungssumme von gut 80 Millionen Dollar auf 25,3 Millionen Dollar verringert. Aus verfassungsrechtlichen Gründen darf ein in besonders schweren Fällen verhängter Strafschadenersatz das Neunfache des eigentlichen Schadenersatzes nicht übersteigen. Letzterer beträgt im aktuellen Fall fünf Millionen Dollar. Der Richter hob in dem Zusammenhang hervor, daß keine Beweise für eine bewußte Vertuschung von Gesundheitsrisiken durch Monsanto vorliegen, aber das Unternehmen Sicherheitsbedenken eher heruntergespielt hat, als die Sicherheit der Glyphosat-Anwendung zu gewährleisten. Deswegen verdiene Monsanto auf Basis der im Prozeß vorgelegten Beweise eine Bestrafung. Der Leverkusener Konzern kündigte nach der Revisionsentscheidung an, erneut in Berufung gehen zu wollen.

Bayer hatte den Saatgut- und Agrochemiekonzern Monsanto 2018 übernommen und sich damit mehr als 13.400 Klagen in den USA im Zusammenhang mit potentiellen Krebsrisiken glyphosathaltiger Unkrautvernichter eingehandelt. Im Mai hatte eine Jury in den USA einem an Krebs erkrankten Rentnerehepaar mehr als zwei Milliarden Dollar Schadenersatz zugesprochen. Bayer ficht auch diese Entscheidung an. Die bei der Weltgesundheitsorganisation WHO angesiedelte Krebsforschungsagentur IARC hatte 2015 glyphosathaltige Herbizide als für Menschen wahrscheinlich krebserregend eingestuft. Bayer verweist auf zahlreiche Untersuchungen, wonach das Monsanto-Produkt bei sachgemäßer Anwendung für den Menschen unschädlich ist. Das hat auch die Umweltbehörde EPA in den USA vor kurzem bestätigt.

16. Juli 2019


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