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GESUNDHEIT/8388: Medizin und Gesundheitswesen - 07.03.2020 (SB)


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Belgien erweitert Sterbehilferegelungen

Während hierzulande die Sterbehilfe noch in ihren Anfängen steht, ist man unter anderem in Belgien schon sehr viel weiter. So sind dort künftig Patientenverfügungen zur aktiven Sterbehilfe unbegrenzt gültig. Laut Deutschem Ärzteblatt stimmten dafür Freitag Abend 95 Abgeordnete, 3 stimmten dagegen und 37 enthielten sich. Schon jetzt können Belgier in einer Patientenverfügung unter anderem festhalten, daß sie für den Fall einer unheilbaren Krankheit, bei der sie ihren Willen nicht mehr äußern können, aktive Sterbehilfe erhalten wollen. Doch waren solche Erklärungen nur für einen bestimmten Zeitraum gültig und mußten erneuert werden. Mit dem neue Gesetz werden sie unbegrenzt gültig sein. Wer also in Belgien mit dem Leben ringt, muß befürchten, daß dem ein Ende gesetzt wird, weil er vor Jahrzehnten sich entsprechend geäußert hatte und womöglich in der letzten Zeit nicht die Kraft dafür aufbringen konnte, dies zu korrigieren.

7. März 2020


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