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GESUNDHEIT/8310: Medizin und Gesundheitswesen - 20.12.2019 (SB)


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Masern-Impfpflicht ab 1. März 2020 Gesetz

Es ist durch. Nach dem Bundestag hat jetzt auch der Bundesrat die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn initiierte Masern-Impfpflicht genehmigt. Damit tritt ab 1. März das Gesetz in Kraft, wonach Eltern in Kitas und Schulen vor der Aufnahme die Impfung ihrer Kinder nachweisen müssen. Für Kinder, die bereits eine Kita oder die Schule besuchen, muß der Impfnachweis bis Ende Juli 2021 erbracht werden. Bei Verstößen drohen laut Deutschen Ärzteblatt bis zu 2500 Euro Bußgeld. Die Impfpflicht gilt auch für das Personal in Kindergärten, Schulen und Krankenhäusern.

20. Dezember 2019


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