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AUSLAND/8220: Aus aller Welt - 16.07.2019 (SB)


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Die USA führen Drittstaatregelung für Asylbewerber ein

In den USA ist am Dienstag eine vorläufige Drittstaatregelung für Migranten in Kraft getreten. Wenn diese an der Grenze zu Mexiko eintreffen, sollen sie bis auf wenige Ausnahmen kein Asyl für die USA beantragen können, falls sie zuvor einen Drittstaat betreten hatten, ohne dort einen Asylantrag zu stellen. Das UNO-Flüchtlingshilfswerk sieht in der Regelung einen Widerspruch zu den internationalen Verpflichtungen der Vereinigten Staaten. Der UNHCR-Leiter Grandi mahnte, dadurch würden die Grundrechte von Flüchtlingen eingeschränkt. Menschen würden gefährdet, die vor Gewalt und Verfolgung geflohen seien. Mexikos Außenminister Ebrard verwies ebenfalls darauf, daß die Menschen ihrer Heimat um ihr Leben zu fürchteten hätten. Seine Regierung werde den Grundsatz der Nichtzurückweisung nach internationalem Recht respektieren, versicherte Ebrard. US-Justizminister Barr sagte, mit der neuen Regelung wolle man Wirtschaftsmigranten davon abhalten, das Asylsystem der USA auszunutzen. Das neue Asylregime gilt auch für unbegleitete Minderjährige. Nur Opfer von Folter, Verfolgung und Menschenhandel sollen trotz Drittstaatregel in den USA Asyl beantragen können.

16. Juli 2019


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