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JUSTIZ/9167: Kriminalität und Rechtsprechung - 18.09.2019 (SB)


MELDUNGEN


Polizei darf keine Demo-Fotos ins Netz stellen

Die Polizei in Nordrhein-Westfalen darf keine Fotos von Demonstrationen oder Versammlungen in den Sozialen Medien veröffentlichen, wenn darauf Teilnehmer eindeutig zu erkennen sind. Das Erstellen von Fotos durch Polizeibeamte sei ein Eingriff in das Versammlungsgrundrecht und könnte sich einschüchternd oder abschreckend auf das Verhalten der Teilnehmer auswirken, begründeten die Richter beim Oberverwaltungsgericht Münster ihre Entscheidung.

18. September 2019


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