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SUCHT/588: Elf Kommunen für vorbildliche Strategien zur Suchtprävention ausgezeichnet (BMG)


Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung - Gemeinsame Pressemitteilung, Dienstag, 7. Juni 2011

Bundesweiter Wettbewerb: Elf Kommunen für vorbildliche Strategien zur Suchtprävention ausgezeichnet


Berlin, 7. Juni 2011. Elf Kommunen wurden gestern Abend für ihre vorbildlichen Aktivitäten zur Suchtprävention bei Kindern und Jugendlichen in besonderen Lebenslagen ausgezeichnet. Die Preisverleihung erfolgte durch Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr, die Drogenbeauftragte der Bundesregierung Mechthild Dyckmans und die Direktorin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Prof. Dr. Elisabeth Pott.

Ziel des Bundeswettbewerbs ist es, vorbildliche kommunale Ansätze und Projekte der Suchtvorbeugung bekannt zu machen und anderen Kommunen als Anregung und zur Nachahmung zur Verfügung zu stellen. Mit einer Veranstaltung in der Deutschen Parlamentarischen Gesellschaft in Berlin ging der 5. bundesweite Wettbewerb "Vorbildliche Strategien kommunaler Suchtprävention" zu Ende. Unter dem diesjährigen Thema "Suchtprävention für Kinder und Jugendliche in besonderen Lebenslagen" würdigte der Wettbewerb Strategien, die sich auf junge Menschen konzentrieren, denen es an materiellen, sozialen und individuellen Ressourcen fehlt. Hierzu zählen beispielsweise Heranwachsende, die in sucht- oder gewaltbelasteten Familien leben, Erfahrungen mit Kinderarmut und sozialer Isolation gemacht haben oder aus bildungsfernen Schichten kommen.

"Unser Anliegen muss es sein, Kindern und Jugendlichen in Deutschland ein gesundes Aufwachsen zu ermöglichen. Die Suchtprävention spielt dabei eine wichtige Rolle. Denn je früher Heranwachsende mit Suchtmitteln in Kontakt kommen, desto höher ist ihr Risiko, abhängig zu werden", erklärte Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr. "Die Arbeit, die Kommunen im Bereich der Suchtprävention leisten, ist unverzichtbar, denn sie können Kinder und Jugendliche in ihrem direkten Lebensumfeld erreichen. Die zahlreichen hervorragenden und nachahmenswerten Wettbewerbsbeiträge zeigen das eindrücklich."

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans, sagte: "Erfolgreiche Suchtprävention muss langfristig und ganzheitlich angelegt sein und die Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen einbeziehen. Kommunen sind wichtige Partner in der Suchtvorbeugung. Viele Städte, Landkreise und Gemeinden haben bereits innovative Wege entwickelt, um gefährdete junge Menschen gezielt erreichen und unterstützen zu können. Ich danke allen Kommunen, die sich am Wettbewerb beteiligt haben, für ihre vorbildlichen Konzepte und dem GKV-Spitzenverband für seine Unterstützung."

Prof. Dr. Elisabeth Pott, Direktorin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung betonte: "Kinder und Jugendliche in schwierigen Lebenslagen brauchen unsere besondere Hilfe, um trotz belastender Lebensumstände, gesund und mit guten Chancen für ihre Zukunft aufwachsen zu können. Die am Wettbewerb teilnehmenden kommunalen Akteure arbeiten in einem schwierigen sozialen Umfeld und mit Familien, die von Krankheit, Armut, Perspektivlosigkeit und Bildungsferne geprägt sind. Diese Arbeit ist äußerst anspruchsvoll und zugleich besonders notwendig. Mit den ausgelobten Preisen wollen wir dieses Engagement ganz besonders anerkennen."

Insgesamt haben 63 Städte, Gemeinden und Kreise aus dem gesamten Bundesgebiet Wettbewerbsbeiträge eingereicht. Eine von der BZgA gemeinsam mit der Drogenbeauftragten der Bundesregierung berufene Jury hat die Beiträge bewertet und die Preisträger ausgewählt. Die BZgA stellte ein Preisgeld in Höhe von insgesamt 60.000 Euro zur Verfügung. Zusätzlich wurde vom GKV-Spitzenverband ein Sonderpreis zum Thema "Verknüpfung von Jugendsozialarbeit und Gesundheitsförderung bei der Betreuung von Kindern suchtbelasteter Eltern" in Höhe von 10.000 Euro ausgelobt.

Folgende Kommunen wurden für ihre vorbildlichen Aktivitäten ausgezeichnet:

Kreisfreie Städte

* Berlin-Tempelhof-Schöneberg: 8.000 Euro
* Hamburg: 8.000 Euro
* Frankfurt: 5.000 Euro

Kreisangehörige Kommunen

* Amelinghausen: 8.000 Euro
* Quickborn-Tornesch-Uetersen: 6.500 Euro
* Erbach: 5.000 Euro

Landkreise

* Traunstein: 8.000 Euro
* Parchim: 6.500 Euro
* Konstanz: 5.000 Euro

Sonderpreis der Krankenkassen

* Stadt Karlsruhe: 5.000 Euro
* Landkreis Marburg-Biedenkopf: 5.000 Euro


Alle eingereichten Beiträge sind in einer Dokumentation erschienen,
die kostenlos unter folgender Adresse bestellt werden kann:

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
51101 Köln
Fax: 0221 - 8992257
E-mail: order@bzga.de
www.bzga.de

Weitere Informationen zum Wettbewerb und den eingereichten Beiträgen unter:
http://kommunale-suchtpraevention.de


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Quelle:
Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung
Bundesministerium für Gesundheit
Friedrichstraße 108, 10117 Berlin
POSTANSCHRIFT: 11055 Berlin
TEL +49 (0)30 18441-1452
FAX +49 (0)30 18441-4960
E-Mail: drogenbeauftragte@bmg.bund.de
Internet: www.drogenbeauftragte.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Juni 2011