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PFLEGE/383: Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff (BMG)


Bundesministerium für Gesundheit - Montag, 25. Mai 2009

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff

Beirat zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs legt Umsetzungsbericht vor


In Berlin hat heute der Vorsitzende des Beirats zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs, Dr. h.c. Jürgen Gohde, den Umsetzungsbericht des Beirats an Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt übergeben.

Der Beirat nimmt in dem Bericht Stellung zu Umsetzungsperspektiven des neuen Begriffs und Begutachtungsverfahrens. Darin werden Modellrechnungen und Szenarien aufgeführt, die Fragen des Bestandschutzes und Anforderungen an die administrativen Voraussetzungen einbeziehen.

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt begrüßte den Bericht des Beirats:

"Eine neue Definition der Pflegebedürftigkeit ist Voraussetzung für eine bessere Versorgung pflegebedürftiger Menschen. Das neue Begutachtungsverfahren und der neue Begriff stellen die Selbständigkeit des Menschen in den Vordergrund. Das ist ein Paradigmenwechsel, der für die pflegebedürftigen Menschen mehr Würde bedeutet. Wir kommen weg von der zeitlichen Berechnung beim Ausgleich von körperlichen Defiziten. Das Anliegen "Teilhabe statt Fürsorge" wird von Pflege aufgegriffen und findet in dem neuen Begutachtungsverfahren seinen Ausdruck. Die Umsetzung der vom Beirat gemachten Vorschläge muss in der nächsten Legislaturperiode angegangen werden. Der Prozess soll aber bereits jetzt angestoßen werden."

Seit Einführung der Pflegeversicherung wird der Begriff der Pflegebedürftigkeit als zu eng und zu verrichtungsbezogen diskutiert. Besonders der Bedarf an allgemeiner Betreuung, Beaufsichtigung und Anleitung, der etwa bei demenzkranken Menschen häufig auftritt, werde bisher zu wenig berücksichtigt. Deshalb wurde im Koalitionsvertrag vereinbart, den Pflegebedürftigkeitsbegriff zu überarbeiten.

Der Beirat war im November 2006 beauftragt worden, konkrete und wissenschaftlich fundierte Vorschläge für einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein darauf aufbauendes neues Begutachtungsverfahren zu erarbeiten. Der Auftrag schloss auch die Frage ein, wie sich Änderungen finanziell auf die Pflegeversicherung und andere Sozialleistungsbereiche auswirken.

Der Beiratsvorsitzende Dr. Gohde hob hervor, dass der Beirat mit seinem Umsetzungsbericht auch die öffentliche Diskussion um den Stellenwert guter Pflege anregen wolle. Außerdem solle die Akzeptanz mehr finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen, gestärkt werden: "Für den Beirat besteht ein Zusammenhang zwischen dem neuen Begutachtungsverfahren und der zukünftigen Sicherung der pflegerischen Infrastruktur, wenn es gelingt, Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder hinauszuzögern sowie Menschen beizustehen, damit sie in Würde gepflegt und alt werden können."


Den vollständigen Bericht sowie weitere Informationen finden Sie unter:
www.bmg.bund.de


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Quelle:
Bundesministerium für Gesundheit, Pressestelle
Pressemitteilung Nr. 46 vom 25.05.2009
Hausanschrift: Friedrichstraße 108, 10117 Berlin
Postanschrift: 11055 Berlin
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E-Mail: Pressestelle@bmg.bund.de
www.bmg.bund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Mai 2009