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GEWALT/192: Ärztliche Mitwirkung bei der Abschiebung, die "Reisefähigkeitsatteste" (IPPNWforum)


IPPNWforum | 114 | 09

Mitteilungen der Internationalen Ärzte für die Verhütung des
Atomkrieges, Ärzte in sozialer Verantwortung e.V.

Ärztliche Mitwirkung bei der Abschiebung, die "Reisefähigkeitsatteste"

Von Dr. Hans Wolfgang Gierlichs


Seit 15 Jahren ist das Asylrecht in Deutschland gravierend eingeschränkt. Viele Flüchtlinge, die durch politische Verfolgung und Folter traumatisiert sind, werden seither nicht mehr als Asylberechtigte oder Schutzbedürftige anerkannt. Am Ende eines oft jahrelangen und zermürbenden Asylverfahrens stehen sie irgendwann vor der für sie extrem bedrohlichen Situation einer Abschiebung zurück in das Land der erlittenen Gewalt, sie dekompensieren psychisch und werden suizidal.


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Da vor ihrer Abschiebung in aller Regel noch eine ärztliche Untersuchung stattfindet, könnte ihr oft bedrohlicher Zustand diagnostiziert und als Abschiebehindernis berücksichtigt werden. Viele Ausländerbehörden bezweifeln aber ihre oft schweren seelischen Erkrankungen. Sie legen fest, vor der Abschiebung nur die "Flugreisetauglichkeit" untersuchen zu lassen, und beauftragen damit gern Ärzte, von denen bekannt ist, dass sie dem seelischen Leid der Flüchtlinge nicht weiter nachgehen und die meisten Untersuchten als reisefähig einstufen.

Die Bundesärztekammer entwickelte vor vier Jahren nach langem Streit mit den Innenbehörden einen Katalog, der eine umfassende Untersuchung fordert und bei Hinweisen auf psychische Erkrankungen die Untersuchung durch psychiatrisch-psychologische Fachleute fordert. Der Deutsche Ärztetag forderte, diesen Katalog dann auch in der Praxis anzuwenden. In vielen Bundesländern fanden curriculäre Fortbildungen zur Diagnostik psychischer Störungsbilder bei Flüchtlingen statt, die Teilnehmer wurden zertifiziert, ihre Namen in Gutachterlisten den Länderinnenministerien zur Verfügung gestellt.

An der Praxis änderte sich danach aber wenig, weil die Listen nicht weitergegeben wurden und viele Behörden das Vorliegen von Hinweisen auf psychische Erkrankungen schlicht bezweifelten und darauf bestanden, nur die reine Transportfähigkeit untersuchen zu lassen. Amtsärzte, die umfassender untersuchten, wurden vielerorts unter Druck gesetzt, die Untersuchungsaufträge an willige Ärzte "ausgelagert". Unter diesen fiel in Nordrhein-Westfalen vor allem der Kollege K auf. Er besaß eine Fortbildung in "Flugmedizin", aber keinerlei psychiatrische Qualifikation. Gemeinsam mit gleich gesinnten Ärzten stellte er in größerer Zahl nicht nachvollziehbare Reisefähigkeitsbescheinigungen aus, gelegentlich auch auf dem Flughafen auf einem Stück Papier. Er berücksichtigte qualifizierte Voratteste nicht. So auch bei Herrn M. der viele traumatische Ereignisse im Kosovo erlebt hatte. Bei ihm lagen 15 medizinische Befundberichte u. a. von Fachkliniken vor, die alle zu dem Ergebnis einer schweren psychischen Erkrankung kamen. Kollege K bescheinigte, ähnlich wie bei anderen Flüchtlingen, "Reisefähigkeit", ohne den Betroffenen je untersucht zu haben.

Einige couragierte Ärzte und Ärztinnen versuchten, gegen ihn vorzugehen. Die zuständigen Ärztekammern zögerten mit einer Reaktion oder erklärten sich für nicht zuständig. Der Arzt selbst versuchte, wenn auch erfolglos, die ihn kritisierenden Kollegen gerichtlich mundtot zu machen. Ausländerbehörden, die mit ihm zusammenarbeiteten, bestanden darauf, ihn weiterhin zu beauftragen. Einige Richter der Obergerichte bestärkten sie darin, nur die Transportfähigkeit überprüfen zu lassen, andere forderten ein Umdenken, die Abwägung aller mit einer zwangsweisen Abschiebung verbundene gesundheitlichen Risiken und eine umfassende Untersuchung. Es gelang schließlich, die Medien auf die Situation aufmerksam zu machen, das WDR-Fernsehen berichtete in drei Sendungen engagiert über Flüchtlinge, die vor Abschiebungen psychisch dekompensiert waren.

Die evangelische Kirche brachte die Listen mit den qualifizierten Experten "in Umlauf", Ausländerbehörden reagierten verunsichert. Das zuständige Landesinnenministerium wies zunächst darauf hin, dass in der Regel weiterhin Flugmediziner für die "Reisefähigkeitsatteste" geeignet seien. Nun beantragten verärgerte Landtagsabgeordnete eine Untersuchung der Zustände, es kam zu sehr kontroversen Auseinandersetzungen im Innen- und Gesundheitsausschuss. Am Ende forderten die Parlamentarier das Innenministerium auf, seine Einstellung zu ändern und die Expertenlisten offiziell an die Ausländerbehörden weiterzuleiten. Das Innenministerium erklärte sich jetzt endlich hierzu bereit, wollte sich aber zur Qualifikation des Kollegen K. weiterin nicht äußern.


Dr. Hans Wolfgang Gierlichs
hwgierlichs@t-online.de
www.sbpm.de


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Quelle:
IPPNWforum | 114 | 09, S. 17
Herausgeber:
Internationale Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges,
Ärzte in sozialer Verantwortung e.V. (IPPNW), Sektion Deutschland
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. März 2009