Schattenblick → INFOPOOL → MEDIZIN → SOZIALES


PFLEGE/744: Kosten für das Leben im Pflegeheim (Alzheimer Info)


Alzheimer Info, Ausgabe 2/18
Nachrichten der Deutschen Alzheimer Gesellschaft Selbsthilfe Demenz

Kosten für das Leben im Pflegeheim

von Susanna Saxl, DAlzG


Pflegeheime können in der Regel ihre Kostensätze nicht selbst festlegen. Sie werden jährlich in Verhandlungen mit der Pflegekasse und dem Sozialhilfeträger festgesetzt. Die Kosten für einen Platz im Pflegeheim setzen sich aus verschiedenen Positionen zusammen. Dazu gehören zum einen die Kosten für die Pflege (Pflegesatz). Hierin sind sämtliche pflegerische Maßnahmen und auch die Kosten für die medizinische Behandlungspflege (Injektionen, Behandlung offener Wundstellen usw.) enthalten. Der zweite Posten sind die Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Die Unterkunftskosten betreffen in etwa das, was bei einer Wohnungsmiete die Betriebskosten sind, also die Kosten für Wärme, Strom, Wasser und Wartung. Außerdem die Kosten für Freizeitveranstaltungen wie Feste, Filmvorführungen oder Konzerte im Heim. Die Verpflegungskosten entstehen für die gesamte Verpflegung des Bewohners. Dazu können auch Kosten für das Personal gehören, das das Essen zubereitet. Der dritte Punkt in der Kostenaufstellung sind die sogenannten Investitionskosten. Die Investitionskosten stellen die eigentliche "Kaltmiete" dar, also die Kosten für den Wohnraum. Sie werden erhoben für die Beschaffung der Immobilie (durch Kauf oder Anmietung), aller anderen Anlagen und betrieblichen Güter, wie Möbel, Küchenausstattung, aber auch Fahrzeuge und so weiter. Hinzu kommen die Kosten für die Instandhaltung und Instandsetzung. Alle drei Kostenanteile variieren zwischen den einzelnen Einrichtungen und zusätzlich zwischen den Bundesländern sehr stark.

Je nach Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse einen Teil der reinen Pflegekosten im Heim - meist müssen die BewohnerInnen und Bewohner aber noch einen Eigenanteil dazuzahlen. Mit steigendem Pflegegrad (PG) erhöht sich der Pflegesatz, den das Heim für eine Bewohnerin bzw. einen Bewohner in Rechnung stellt. Zum Januar 2017 wurde jedoch der "Einrichtungs-einheitliche Eigenanteil" (EEE) eingeführt. Das bedeutet, dass die Erhöhung des Pflegesatzes durch die Leistungen der Pflegekasse im jeweiligen höheren Pflegegrad ausgeglichen wird und sich der Eigenanteil an diesen Kosten nicht steigert. (Bis zur Pflegereform 2017 war dies anders.) Diese Regelung gilt allerdings erst ab PG 2, weil der Gesetzgeber pauschal davon ausgeht, dass bei PG 1 ein Umzug ins Pflegeheim nicht notwendig ist, sondern die Versorgung auch zu Hause stattfinden könnte. Wer also bereits mit PG 1 in ein Heim umziehen will, muss meist einen höheren Eigenanteil bezahlen als die Bewohner mit einem höheren Pflegegrad.

Die Leistungen der Pflegeversicherung bei stationärer Pflege betragen 770 EUR in PG 2, 1.262 EUR in PG 3, 1.775 EUR in PG 4 und 2.005 EUR in PG 5. Bei PG 1 zahlt die Pflegekasse zu den Kosten für stationäre Pflege lediglich einen Zuschuss von 125 EUR.

Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten kommen zu den Pflegekosten hinzu und müssen in jedem Fall als Eigenanteil gezahlt werden.

Nicht ganz einfach zu beantworten ist die Frage, ob die Kosten für eine Grundversorgung mit Hygieneartikeln (Seife, Zahnpasta, Duschgel) in den Heimkosten enthalten sind. Dies ist im Gesetz nicht eindeutig geregelt. Man sollte nachsehen, was dazu im Heimvertrag steht und ggf. nachfragen.

Weitere Ausgaben entstehen auch beim Leben im Heim für den Einkauf von Bekleidung, für Friseurbesuche, individuelle Kosmetika und sonstige persönliche Wünsche.


Beispiel für durchschnittliche monatlichen Kosten eines Pflegeheimaufenthalts

*

Quelle:
Alzheimer Info, Ausgabe 2/18, S. 4
Nachrichten der Deutschen Alzheimer Gesellschaft Selbsthilfe Demenz
Friedrichstraße 236, 10969 Berlin
Telefon: 030/259 37 95-0, Fax: 030/259 37 95-29
Alzheimer-Telefon: 030/259 37 95-14
E-Mail: info@deutsche-alzheimer.de
Internet: www.deutsche-alzheimer.de
 
Das Alzheimer Info erscheint vierteljährlich.
Jahresabonnement: 12,00 Euro, Einzelheft: 3,00 Euro


veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Oktober 2018

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang