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PFLEGE/643: Das Pflegestärkungsgesetz führt die Diskriminierung Demenzkranker fort (DAlzG)


Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz - 17.10.2014

Das Pflegestärkungsgesetz führt die Diskriminierung Demenzkranker fort



Berlin, 17. Oktober 2014. Heute [17.10.2014] hat der Bundestag das Pflegestärkungsgesetz (PSG) verabschiedet. Die Bundesregierung hat damit eine Beitragssatzerhöhung beschlossen und mehr Geld für die Pflege vorgesehen. Das ist zu begrüßen, damit sich die Bedingungen für die Pflegebedürftigen, ihre Angehörigen und die Pflegekräfte verbessern können.

Allerdings wurde wiederum versäumt, die schon vor Jahren von einem Expertenbeirat erarbeiteten Vorschläge in einem stimmigen Konzept umzusetzen: Die von der Deutschen Alzheimer Gesellschaft und vielen anderen Akteuren geforderte neue Definition des Begriffs der Pflegebedürftigkeit wird nicht eingeführt, und damit bleibt die Diskriminierung von Menschen mit Demenz in der Pflegeversicherung bestehen. Stattdessen werden verschiedene Maßnahmen, wie eine Aufstockung der Pflegesätze, die Flexibilisierung von Leistungen und andere in Kraft treten, die im Prinzip zu begrüßen sind. Leider steht aber zu befürchten, dass für die Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs in einem schon angekündigten zweiten Schritt kein Geld mehr übrig sein wird. Dann bleibt alles beim Alten. Die Begleitung und Pflege von Menschen mit Demenz, die besondere Fähigkeiten im Umgang mit herausfordernden Verhaltensweisen und der Kommunikation erfordern, bleiben weiter eine Pflege zweiter Klasse.

"Wir sind wirklich verärgert, dass es wieder kein Konzept aus einem Guss gibt, sondern der zweite vor dem ersten Schritt gemacht wurde. Seit 2006 wird uns versprochen, dass mit der Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs endlich die Gleichstellung von Menschen mit Demenz erreicht wird. Dies ist nun wieder nicht erfolgt", so Bärbel Schönhof, zweite Vorsitzende der Deutschen Alzheimer Gesellschaft.


HINTERGRUNDINFORMATIONEN

Heute leben in Deutschland etwa 1,5 Millionen Menschen mit Demenzerkrankungen. Ungefähr zwei Drittel davon leiden an der Alzheimer-Demenz. Ihre Zahl wird bis 2050 auf 3 Millionen steigen, sofern kein Durchbruch in der Therapie gelingt.

Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz ist der Bundesverband von derzeit 137 regionalen Alzheimer-Gesellschaften, Angehörigengruppen und Landesverbänden. Sie nimmt zentrale Aufgaben wahr, gibt zahlreiche Broschüren heraus, organisiert Tagungen und Kongresse und unterhält das bundesweite Alzheimer-Telefon mit der Service-Nummer 01803 - 171017 (9 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz) oder 030 / 259 37 95-14 (Festnetztarif).


Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz ist ein gemeinnütziger Verein. Als Bundesverband von derzeit 137 Alzheimer-Gesellschaften, Angehörigengruppen und Landesverbänden vertritt sie die Interessen von Demenzkranken und ihren Familien. Sie nimmt zentrale Aufgaben wahr, gibt zahlreiche Broschüren heraus, organisiert Tagungen und Kongresse und unterhält das bundesweite Alzheimer-Telefon mit der Service-Nummer 01803 - 171017 (9 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz) oder 030 - 259 37 95-14 (Festnetztarif).

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Quelle:
Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz
Pressemitteilung vom 04.09.2014
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Oktober 2014