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ARTIKEL/435: Jahreskongress in Berlin - Reformen in der ambulanten Versorgung psychisch erkrankter Menschen notwendig (DGPPN)


Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) - 28.11.2014

Reformen in der ambulanten Versorgung psychisch erkrankter Menschen dringend notwendig


Menschen mit psychischen Erkrankungen müssen nicht nur zu lange auf eine fachgerechte Versorgung warten. Oft finden schwer und chronisch Erkrankte nur mit großer Mühe einen Behandlungsplatz, in manchen Fällen auch gar nicht. Grund dafür ist zu einem großen Teil die mangelnde Vernetzung der Versorgungsangebote. Die DGPPN hat deshalb heute auf ihrem Jahreskongress in Berlin die Selbstverwaltung zu umfassenden Reformen aufgefordert und neue Versorgungsansätze vorgestellt.

Die Wartezeiten auf einen Psychotherapieplatz bei einem ärztlichen oder psychologischen Psychotherapeuten sind lang; gleiches gilt auch für die Wartezeiten beim Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie: So müssen Menschen mit psychischen Erkrankungen, etwa mit einer Depression, oftmals mehr als drei Monate auf einen Therapieplatz warten. Manche Patientengruppen erhalten zudem laut Abrechnungsdaten der Krankenkassen deutlich zu wenig Psychotherapie. Betroffen sind zum Beispiel Menschen mit psychotischen Erkrankungen, bipolaren Störungen, schweren Persönlichkeitsstörungen, schweren somatoformen Störungen und Suchterkrankungen.

"Es mangelt an einer optimierten Steuerung, Vernetzung und Koordination der vielfältigen Versorgungsangebote", hat Dr. Iris Hauth, ab 2015 neue Präsidentin der DGPPN, heute auf dem DGPPN Kongress in Berlin festgestellt. Auch die Betroffenen und ihre Angehörigen kritisieren seit Jahren, dass es an passgenauen und durchgängigen Behandlungsangeboten fehlt. Gleichzeitig sind die Gesprächsleistungen der ambulant tätigen Psychiater dramatisch unterfinanziert. Die ambulante psychiatrische Behandlung - insbesondere die Gesprächsleistungen - wird durch die Abrechnungsbestimmungen der Selbstverwaltung erheblich benachteiligt.

Um die Versorgungssituation an den Bedürfnissen der Betroffenen auszurichten, bedarf es daher aus Sicht der DGPPN einer Neustrukturierung der ambulanten Behandlungsangebote. "Die Überarbeitung der Psychotherapierichtlinie, wie sie der Entwurf des Versorgungsstärkungsgesetzes vorsieht, ist überfällig und ein Schritt in die richtige Richtung", so Dr. Hauth weiter. "Doch die Verbesserung der psychiatrisch-psychotherapeutischen Versorgung lässt sich nur im Rahmen eines umfassenderen Gesamtkonzepts einer strukturierten, sektorenübergreifenden Versorgung erzielen. Die Selbstverwaltung ist dringend aufgefordert, die notwendigen Reformen unter Einbeziehung der an der psychiatrisch-psychotherapeutischen Versorgung beteiligten Berufsgruppen, der Kostenträger sowie der Betroffenen und Angehörigen einzuleiten und umzusetzen."

Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) will gegensteuern und hat heute auf dem Jahreskongress der DGPPN ein strukturiertes Versorgungskonzept vorgestellt. Kern des Versorgungsauftrages ist die kooperative und vernetzte Versorgung der Patienten durch die an der Behandlung beteiligten Ärzte und Therapeuten. Dadurch soll eine dauerhafte Optimierung einer leitliniengerechten Versorgung von Patienten mit einer psychischen, psychosomatischen oder neurologischen Erkrankung ermöglicht werden. Die Basis hierzu bildet die Formulierung eines gemeinsamen und bedarfsgerechten Versorgungsauftrages für Ärzte und Psychotherapeuten. Um darüber hinaus auch die an der ambulanten Versorgung beteiligten Ärzte in der Institutsambulanz an dieser Konzeption beteiligen zu können, bedarf es der politischen Willensbildung und eines Auftrages an die ärztliche Selbstverwaltung.

Dabei empfiehlt die DGPPN die Einrichtung einer "Akutsprechstunde für psychische Erkrankungen", in der Menschen innerhalb von zwei Wochen einen Vorstellungstermin erhalten, in der eine erste diagnostische Einschätzung erfolgt, der Behandlungsbedarf abgeklärt und wenn nötig eine Krisenintervention angeboten wird. Vor allem erfolgt eine Beratung, ob eine weiterführende Diagnostik notwendig ist und welche Art der Behandlung zielführend ist: Braucht eine Patientin bzw. ein Patient eine psychotherapeutische Behandlung, ist ein Medikament angezeigt, eine psychosoziale Intervention oder ist von Anfang an eine kombinierte Behandlung erforderlich? Vielleicht können auch Selbstheilungskräfte durch wenige Gespräche mobilisiert werden.

Der DGPPN Kongress ist Europas größtes Forum auf dem Gebiet der psychischen Gesundheit. Rund 10.000 Ärzte, Wissenschaftler und Therapeuten werden vom 26. bis 29. November 2014 in Berlin erwartet. Das umfangreiche Programm spricht nicht nur die Fachwelt und Politik an, sondern richtet sich mit einer Reihe von Veranstaltungen auch an das breite Publikum.


Weitere Informationen finden Sie unter
http://www.dgppn.de

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Reformen in der ambulanten Versorgung psychisch erkrankter Menschen dringend notwendig

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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft - idw - Pressemitteilung
Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN)
Franziska Hoffmann, 28.11.2014
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 2. Dezember 2014

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