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ARTIKEL/465: PRISCUS-Liste - Verordnung ungeeigneter Medikamente hat abgenommen (Thieme)


Thieme Verlag / FZMedNews - Dienstag, 13. Mai 2014

PRISCUS-Liste: Verordnung ungeeigneter Medikamente hat abgenommen


fzm, Stuttgart, Mai 2014 - Die Verordnung "potenziell inadäquater Medikamente" an ältere Menschen ist in den letzten Jahren in Deutschland insgesamt leicht zurückgegangen. Ärzte verschreiben die Mittel jedoch noch immer in den höheren Altersgruppen, in denen sie besonders riskant sind. Dies geht aus einer Analyse von Verordnungszahlen der Techniker Krankenkasse hervor, die jetzt in der Fachzeitschrift "DMW Deutsche Medizinische Wochenschrift" (Georg Thieme Verlag, Stuttgart. 2014) veröffentlicht wurde.

Einige Medikamente sind für ältere Menschen schlecht verträglich, andere sind riskant, weil beispielsweise die Leber sie im Alter schlechter abbaut oder die Nieren sie langsamer ausscheiden. Das Bundesministerium für Gesundheit hat deshalb im Aktionsplan "Arzneimitteltherapiesicherheit 2008/2009" eine Liste potenziell inadäquater Medikamente (PIM) aufstellen lassen. Diese wurde 2010 im Deutschen Ärzteblatt veröffentlicht, das allen Ärzten in Deutschland zugeschickt wird. Über Hintergründe informiert das Internetportal priscus.net. Die PRISCUS-Liste umfasst 83 problematische Wirkstoffe, die die Ärzte bei älteren Menschen nach Möglichkeit nicht verordnen sollen. Sie nennt in allen Fällen therapeutische Alternativen. Die Anwendung der Liste ist allerdings für die Ärzte nicht verbindlich.

Professor Roland Linder vom Wissenschaftlichen Institut der Techniker Krankenkasse in Hamburg hat nun untersucht, inwieweit Ärzte die PRISCUS-Liste umsetzen. Dazu verglich er die Verordnung von PIM im Zeitraum 2008 bis 2012, also in den Jahren vor und nach Veröffentlichung der Liste. In dieser Zeit hat sich der Anteil der Älteren mit mindestens einer PRISCUS-Verordnung von fast 22 Prozent auf rund 19 Prozent vermindert. Der Rückgang hat allerdings bereits vor der Veröffentlichung der PRISCUS-Liste begonnen und sich danach unverändert fortgesetzt. Ein günstiger Einfluss der PRISCUS-Liste auf das Verordnungsverhalten ist für Professor Linder deshalb nicht erkennbar.

Die Verordnungen von PIM hat in allen Altersgruppen abgenommen. Nach wie vor würden sie jedoch über 80-jährigen Patienten häufiger verordnet als unter 50-jährigen, stellt Professor Linder fest. Bei einigen Wirkstoffen seien sich die Ärzte offenbar der Risiken bewusst. So würden Antipsychotika bei älteren Patienten gemieden, weil sie anticholinerge Nebenwirkungen wie Mundtrockenheit, Sehstörungen und Verstopfung auslösen können. Bei den Mitteln gegen Depressionen würden jedoch weiterhin Wirkstoffe aus der Gruppe der nichtselektiven Monoamin-Wiederaufnahmehemmer eingesetzt, obwohl sie bei älteren Patienten Nebenwirkungen verursachen. Eine häufige Verordnung von PIM stellte Professor Linder auch bei gefäßerweiternden Mitteln fest, die bei Durchblutungsstörungen in den Beinen eingesetzt wurden. Hier wurden PIM bei Menschen über 65 Jahre dreimal häufiger verordnet als jüngeren Patienten.

Eine Verordnung von PIM sei trotz der PRISCUS-Liste im Alter nicht immer zu vermeiden, meint der Experte. Es gebe Einzelfälle ohne Therapiealternativen. Der Vergleich mit anderen Studien zeige jedoch, dass sich Deutschland im internationalen Vergleich bei den PIM-Verordnungen im oberen Mittelfeld befände. In Italien liege der Anteil bei gut 26 Prozent, in Dänemark seien es jedoch nur knapp sechs Prozent.

Für Professor Linder stellte sich die Frage, wie der PIM-Anteil weiter gesenkt werden könnte. Die Techniker Krankenkasse teile ihren Versicherten auf Wunsch mit, welche Arzneimittel auf der PRISCUS-Liste geführt werden. Sie empfehle den Patienten in solchen Situationen die Rücksprache mit dem behandelnden Arzt.


R. Linder et al.:
Ärztliches Verordnungsverhalten von potenziell inadäquaten Medikamenten für ältere Menschen. Eine Potenzialanalyse anhand der PRISCUS-Liste auf Basis von TK-Routinedaten DMW
Deutsche Medizinische Wochenschrift 2014; 139 (19); S. 983-989

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Quelle:
FZMedNews - Dienstag, 13. Mai 2014
Georg Thieme Verlag KG
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Mai 2014

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