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STELLUNGNAHME/024: Anhörung zum Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (Pro Generika)


Pro Generika e.V. - 10. April 2019

Pro Generika zur heutigen Anhörung zum GSAV


Berlin - Heute findet im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags die Anhörung zum Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) statt. Schon dem Namen nach soll das Gesetz die Versorgung in Deutschland mit modernen Arzneimitteln noch sicherer machen. Hierzu sagt Bork Bretthauer, Geschäftsführer von Pro Generika:

"Gut ist, dass der Gesetzgeber die Koordinierungsfunktion der zuständigen Bundesoberbehörden bei Arzneimittelrückrufen stärken will. So selten es - angesichts des hohen Standards bei der Arzneimittelsicherheit - flächendeckende Rückrufe von Arzneimitteln in Deutschland gibt, so sehr ist es in diesen wenigen Fällen wichtig, dass die Koordinierung aller Maßnahmen dann in einer Hand liegt.

Dagegen hat der Gesetzentwurf noch nicht das richtige Rezept zur Verhinderung von Engpässen bei Arzneimitteln gefunden. Während in den letzten Jahren zahlreiche Maßnahmen mit Erfolg ergriffen worden sind, um die Informationslage und das Management beim Auftreten von Engpässen zu verbessern, ist es jetzt höchste Zeit, an den Ursachen von Engpässen anzusetzen. Unter Experten besteht längst Einigkeit, dass der Kostendruck auf Generika eine wichtige Ursache für die zunehmende Marktverengung ist. Diese wiederum lässt das Risiko von Engpässen deutlich ansteigen, weil der Lieferausfall eines Unternehmens oft nicht kurzfristig von anderen Unternehmen aufgefangen werden kann.

Entsprechend fordert auch der Bundesrat die Bundesregierung auf, z.B. bei Rabattverträgen den Krankenkassen aufzugeben, künftig mehr als nur einem Unternehmen die gesamte Verantwortung für die Versorgung zu übertragen. Darüber hinaus schlägt Pro Generika vor, Rabattverträge für versorgungskritische Generika ganz abzuschaffen. Denn gerade bei diesen gab es in den vergangenen Jahren immer wieder besorgniserregende Engpässe. Zudem sind gerade diese Substanzen in der Versorgung der Patienten oft nicht zu ersetzen.

Schließlich sollte bei Rabattverträgen immer dann ein viertes Unternehmen berücksichtigt werden, wenn es auf einen Wirkstoff aus europäischer Produktion zurückgreift. Das könnte helfen, die noch vorhandene Wirkstoffproduktion in der EU zu halten.

Unsere Vorschläge liegen auf dem Tisch. Und wir werben mit allem Nachdruck dafür, diese jetzt im GSAV aufzugreifen. Dann würde das Gesetz auch seinem Namen gerecht werden", so Bretthauer abschließend.

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Quelle:
Pro Generika e.V.
Pressemitteilung vom 10. April 2019
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. April 2019

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