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MELDUNG/170: Rekordeinsparungen - Mehr als 1,1 Milliarden Euro für Kassen durch Rabattverträge (Abda)


ABDA / Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände - 05. April 2011

Rekordeinsparungen in Apotheken

Mehr als 1,1 Milliarden Euro für Kassen durch Rabattverträge


Berlin - Apotheken sparen durch die Umsetzung der Rabattverträge mehr als je zuvor. Die Krankenkassen haben im Jahr 2010 mehr als 1,1 Mrd. Euro an Rabatten auf ihre Arzneimittelausgaben erhalten. Darauf weist der Deutsche Apothekerverband (DAV) hin, der die Einsparungen für 2010 bislang auf rund 1 Mrd. Euro geschätzt hatte. Damit erzielten die Kassen rund 270 Mio. Euro oder 32 Prozent mehr Rabatte als im Vorjahr - 2009 waren es 846 Mio. Euro gewesen. Die Rabatte der Hersteller an die Kassen müssen von den Arzneimittelausgaben der Kassen in Höhe von 27,9 Mrd. Euro (2010) bzw. 27,6 Mrd. Euro (2009) noch abgezogen werden.

"Diese aktuellen Zahlen widerlegen die falschen Einschätzungen vieler selbst ernannter Experten", sagt DAV-Vorsitzender Fritz Becker. "Trotz dieser neuen Zahlen aus dem Gesundheitsministerium herrscht immer noch viel Intransparenz bei den Rabattverträgen. Die Kassen müssen ihre erzielten Einsparungen endlich im Detail offenlegen, um Aufwand und Nutzen beurteilen zu können." Der DAV fordert von den Krankenkassen seit langem eine bessere Information der Versicherten. So sind seit Jahresbeginn 2011 viele neue Rabattverträge in Kraft getreten. Je nach Kassenzugehörigkeit der Patienten müssen die Apotheker den Rabattarzneimitteln grundsätzlich Vorrang einräumen.

Von den 1,117 Mrd. Euro Einsparungen durch Rabattverträge im Jahr 2010 haben vor allem die AOK mit 454 Mio. Euro und die Ersatzkassen (vdek) mit 417 Mio. Euro einen großen Anteil. Dahinter folgen Betriebskrankenkassen (BKK) mit 136 Mio. Euro und die Innungskrankenkassen (IKK) mit 44 Mio. Euro. Die Zahlen basieren auf der jüngsten "KV 45"-Statistik des Bundesgesundheitsministeriums. Rabattverträge sparen den gesetzlichen Krankenkassen seit 2007 viel Geld. Die Einsparungen werden durch einen stark erhöhten Aufwand in den Apotheken realisiert. So entsteht bei jedem Wegfall oder Inkrafttreten eines Rabattvertrags in den Apotheken erheblicher Erklärungsbedarf und somit Personalaufwand. Dazu kommen noch Computer-, Logistik- und Lageraufwand.

Weitere Informationen finden Sie unter
www.abda.de


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Quelle:
ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
Christian Splett, Pressereferent
Telefon: 030 40004-137, Fax: 030 40004-133
E-Mail: c.splett@abda.aponet.de
Internet: www.abda.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 13. April 2011