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MELDUNG/167: Arzneisaft für Kinder nicht mit Teelöffeln abmessen (ABDA)


ABDA / Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände - 01. April 2011

Arzneisaft für Kinder nicht mit Teelöffeln abmessen


Berlin - Kinder bekommen Arzneimittel oft als Saft. Arzneisäfte sollten grundsätzlich nicht mit Tee- oder Esslöffeln abgemessen werden, da diese je nach Besteckfabrikat unterschiedlich groß sind. "Kinder brauchen oft nur sehr kleine Mengen eines Arzneisaftes, zum Beispiel einen halben Teelöffel. Solche Dosierungen lassen sich oft nur mit einer Dosierspritze korrekt abmessen. Dieses Hilfsmittel bekommen Eltern in ihrer Apotheke", sagt Apotheker Dr. Wolfgang Kircher von der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK). Sowohl Unter- als auch Überdosierungen sollten vermieden werden. Das gilt besonders für Arzneisäfte mit stark wirksamen Substanzen. Zum Beispiel kann es bei einer Unterdosierung eines Antibiotikasaftes zu Resistenzen kommen. Mit einer Überdosierung steigt das Risiko für Nebenwirkungen.

Vielen Saftpräparaten liegen Dosierlöffel oder -becher bei. Aber auch mit ihnen wird nicht immer die richtige Dosis abgemessen. Dies zeigt eine Studie aus den USA, bei der 300 Mütter oder Väter gebeten wurden, fünf Milliliter eines Saftes mit verschiedenen Dosierhilfen abzumessen. Besonders ungenau war das Abmessen mit Dosierbechern: Jede vierte Dosis überschritt die gewünschte Menge um mehr als 40 Prozent. Am besten schnitten Tropfer und Dosierspritzen ohne Adapter ab. Kinder, die einen Arzneisaft mit einer Dosierspritze in den Mund bekommen, sollten sitzen oder stehen. Die Flüssigkeit langsam in die Wangentasche entleeren, angepasst an die Schluckgeschwindigkeit. So wird der Würgereiz umgangen. Für Säuglinge gibt es Messbecher mit aufsetzbaren Saugern.

Für die korrekte Dosierung ist auch die Lagerungstemperatur wichtig: Werden Arzneisäfte im Kühlschrank gelagert, werden einige ölige Präparate dickflüssig und lassen sich nur schlecht dosieren. Ob ein Arzneisaft im Kühlschrank oder bei Zimmertemperatur gelagert werden soll, hängt vom einzelnen Arzneimittel ab. Deshalb im Beipackzettel nachlesen oder nachfragen, rät der Apotheker.


Weitere Informationen finden Sie unter
www.abda.de


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Quelle:
ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
Dr. Ursula Sellerberg, MSc
Stellv. Pressesprecherin und Apothekerin
Jägerstr. 49/50, 10117 Berlin
Telefon: 030-40004-134
E-Mail: u.sellerberg@abda.aponet.de
Internet: www.abda.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 5. April 2011