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DIABETES/1829: Tipps rund um den Beruf - Traumjob mit Diabetes, diese Rechte sollten Sie kennen (diabetesDE)


diabetesDE - Deutsche Diabetes-Hilfe - 20. Januar 2015

Tipps rund um den Beruf

Traumjob mit Diabetes - diese Rechte sollten Sie kennen



Berlin - Ob Anwalt, Tierarzt oder Lehrer: Entgegen manchem Vorurteil stellt für Menschen mit Diabetes die Stoffwechselkrankheit kein Hindernis mehr dar für die meisten Berufe. Sogar Verbeamtung und LKW fahren sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Oliver Ebert, Rechtsanwalt und Fachjournalist, ist Vorsitzender des Ausschuss Soziales der Deutschen Diabetes-Gesellschaft. Er erklärt am 22. Januar 2015 auf der Homepage von diabetesDE - Deutsche Diabetes-Hilfe alles über die Rechte von Menschen mit Diabetes bei der Bewerbung und im Berufsalltag. Fragen können schon ab sofort auf
www.diabetesde.org eingesendet werden.

Schon bei der Berufswahl gilt, dass Menschen mit Diabetes Typ 1 oder Typ 2 in erster Linie ihren Interessen und Fähigkeiten nachgehen sollten. Denn es gibt nur wenige ungeeignete Berufsfelder. Zu diesen gehören Tätigkeiten, bei denen im Falle einer Unterzuckerung eine erhebliche, nicht anders abwendbare Gefahr für Dritte oder den Betroffenen selbst drohen. "Birgt ein Beruf eine Fremdgefährdung, heißt das jedoch nicht automatisch, dass Menschen mit Diabetes diesen nicht ausüben dürfen. Oftmals hängt dann die Einstellung vom Einzelfall ab", erklärt Rechtsanwalt Oliver Ebert und betont: "Voraussetzung ist in solchen Fällen meist der Nachweis über einen gut eingestellten Blutzucker sowie die Fähigkeit zur rechtzeitigen Wahrnehmung von Unterzuckerungen."

Dass man an Diabetes leidet, müssen Betroffene laut aktueller Rechtsprechung nicht im Bewerbungsanschreiben oder gar im Vorstellungsgespräch sagen. "Der Arbeitgeber darf nur im Ausnahmefall nach Krankheiten fragen", erklärt der Experte.

Eine Einstellungsuntersuchung findet nur in Zustimmung des Bewerbers statt. "Diese basiert auf freiwilliger Basis", sagt Ebert, betont aber: "Der Arbeitgeber darf die Einstellung jedoch von einer Untersuchung durch den Betriebsarzt abhängig machen." Dabei ist der Mediziner bei der Diagnose zur Verschwiegenheit verpflichtet. Das heißt, ohne Einverständnis des potenziellen Arbeitnehmers darf der Betriebsarzt keine Informationen über den Befund dem Arbeitgeber weitergeben.

"Im Job selbst sollten Menschen mit Diabetes eher zurückhaltend mit ihrer Erkrankung umgehen", rät Ebert.

Zumindest den engsten Kollegenkreis sollte man aber informieren. Das ist insbesondere für eventuelle Notfälle wichtig, so dass die Kollegen im Ernstfall handeln können.


Weitere Informationen unter
www.diabetesde.org:
Checkliste: 10 häufige Rechtsirrtümer im Zusammenhang mit Diabetes


diabetesDE - Deutsche Diabetes-Hilfe ist eine gemeinnützige und unabhängige Dachorganisation, die Menschen mit Diabetes, Diabetesberater, Ärzte und Forscher vereint. Gemeinsam schaffen wir Öffentlichkeit für das Thema und vertreten die Interessen der Menschen mit Diabetes. Wir setzen uns für eine bessere Prävention, Versorgung und Forschung im Kampf gegen die Volkskrankheit Diabetes ein. Die Krankheit breitet sich auch in Deutschland rasch aus. 6 Millionen Menschen sind in Behandlung, und jeden Tag kommen fast 1000 Neuerkrankte hinzu.
Gegründet wurde diabetesDE - Deutsche Diabetes-Hilfe von der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) www.ddg.info und dem Verband der Diabetes-Beratungs- und Schulungsberufe in Deutschland (VDBD) www.vdbd.de [1]. Die Selbsthilfe ist innerhalb von diabetesDE durch die selbstständige Selbsthilfeorganisation Deutsche Diabetes-Hilfe - Menschen mit Diabetes (DDH-M)
www.ddh-m.de vertreten.

[1] http://www.vdbd.de/VDBD/index.php

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Quelle:
diabetesDE - Deutsche Diabetes-Hilfe, Pressestelle
Pressemitteilung vom 20. Januar 2015
Bundesgeschäftsstelle
Reinhardtstraße 14, 10117 Berlin
Telefon: +49 (0)30 201 677-0, Fax: +49 (0)30 201 677-20
E-Mail: presse@diabetesde.org
Internet: www.diabetesde.orgkrank


veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Januar 2015


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