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DIABETES/1672: Verbeamtung bei Diabetes ist grundsätzlich möglich (diabetesDE)


diabetesDE - 1. März 2013

Gesundheitliche Eignung für Beamtenlaufbahn:

Verbeamtung bei Diabetes ist grundsätzlich möglich



Berlin - Wer eine Beamtenlaufbahn anstrebt, muss unter anderem zunächst eine Gesundheitsprüfung durchlaufen. Die örtlichen Gesundheitsämter untersuchen Anwärter auf ihre Tauglichkeit. Stellt der Amtsarzt gesundheitliche Einschränkungen fest, die erwarten lassen, dass der Anwärter während seiner Laufbahn dienstunfähig werden könnte, kann eine Verbeamtung abgelehnt werden. So entschied Ende Januar das Oberverwaltungsgericht Münster, dass eine Verbeamtung eines Diabetes-Patienten aufgrund des hohen Risikos für Folgeerkrankungen verweigert werden kann. Trotzdem können Menschen mit Diabetes oder anderen chronischen Krankheiten grundsätzlich auch eine Verbeamtung erreichen. Um die hohe Hürde der Gesundheitsprognose zu meistern, rät die Deutsche Diabetes-Hilfe - Menschen mit Diabetes (DDH-M) und die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) Betroffenen, sich vorab um die Feststellung einer Schwerbehinderung zu bemühen.

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat in einer aktuellen Entscheidung (OVG Münster, Beschluss vom 21.01.2013, AZ 6 A 246/12) beschlossen, dass eine Verbeamtung eines Diabetes-Patienten aufgrund des hohen Risikos für Folgeerkrankungen verweigert werden kann. Der Entscheidung vorausgegangen war der Antrag eines jungen Lehrers in Nordrhein-Westfalen auf Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe. Diese lehnte das Bundesland mit der Begründung ab, dass er die für die Übernahme in ein Beamtenverhältnis erforderliche gesundheitliche Eignung nicht mitbringe. Gestützt wurde dies auf eine hohe Wahrscheinlichkeit von Folgeerkrankungen, welche bei Diabetes besteht und die womöglich dazu führe, dass der Bewerber schon vor Erreichen der Altersgrenze dienstunfähig wird. Das Argument des Bewerbers, dass solche Folgen bei weiterhin guter Blutzucker- und Blutdruckeinstellung sowie gesundheitsbewusstem Lebensstils verringert werden können, wurde abgewiesen. "Wir halten die Entscheidung des Oberverwaltungsgericht für falsch", sagen Rechtsanwalt Oliver Ebert, Vorsitzender des Ausschuss Soziales der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) und Mitglied im Ressort Soziales/Patientenrechte von diabetesDE - Deutsche Diabetes-Hilfe sowie Jan Twachtmann, ebenfalls Jurist und Vorstandsvorsitzender der Deutschen Diabetes-Hilfe - Menschen mit Diabetes (DDH-M). "Auch wenn das Urteil angesichts der geltenden gesetzlichen Regelungen sowie der bis dahin ergangenen Rechtsprechung nicht überrascht, dürfte es dennoch nicht abwegig sein, hierin eine unzulässige Diskriminierung chronisch kranker Menschen zu sehen", so Oliver Ebert. Er betont: "Allerdings bedeutet das Urteil nicht, dass Menschen mit Diabetes oder anderen chronischen Krankheiten nun überhaupt nicht mehr in das Beamtenverhältnis übernommen werden dürfen beziehungsweise können."

Jan Twachtmann erläutert: "Die gesundheitlichen Anforderungen an einen Beamtenstatus sind hoch: So dürfen nur Anwärter verbeamtet werden, die die Gewähr bieten, auch dauerhaft und bis zum Erreichen der Altersgrenze dienstfähig zu sein. Unserer Auffassung nach rechtfertigt die Krankheit Diabetes mellitus nicht die Annahme, dass Anwärter früher berentet werden müssen, vielmehr müssen hier zusätzliche Erkrankungen hinzukommen." Dies bestätigt Professor Dr. med. Thomas Danne, Vorstandsvorsitzender von diabetesDE - Deutsche Diabetes-Hilfe und Chefarzt des Kinderkrankenhauses auf der Bult in Hannover: "Diabetes mellitus alleine muss nicht zu einer Dienstunfähigkeit führen." Dies zeigen auch Untersuchungen der Techniker Krankenkasse [1] und der AOK Rheinland [2].

Trotzdem beziehe sich die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster nur auf solche Beamtenanwärter, die zwar erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigungen wie etwa Diabetes mellitus haben, sich aber nicht zugleich auf einen Schwerbehindertenstatus berufen konnten. Für Menschen mit Diabetes, bei welchen eine Schwerbehinderung festgestellt wurde, sei eine Verbeamtung eher unproblematisch möglich, sofern ansonsten keine erheblichen Folgeerkrankungen oder Beeinträchtigungen vorliegen. Oliver Ebert führt aus: "Dies liegt daran, dass die Gleichbehandlung beziehungsweise Förderung behinderter Menschen Verfassungsrang genießt: gemäß Artikel 3 des Grundgesetzes muss der Staat dafür sorgen, dass niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt wird." Aus diesem Grund gebe es zahlreiche Nachteilsausgleiche für behinderte Menschen. "Hierzu zählen auch Sonderregelungen im Beamtenrecht", so Ebert. Ist ein Bewerber schwerbehindert im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX, dürfe regelmäßig nur ein Mindestmaß an gesundheitlicher Eignung verlangt werden, welche für den vorgesehenen Dienstposten erforderlich ist. Bei der Anstellung müsse lediglich die Prognose gestellt werden, dass in absehbarer Zeit nicht mit einer Dienstunfähigkeit zu rechnen ist. In zahlreichen Bundesländern ist diese Zukunftsprognose auf einen Zeitraum von fünf Jahren befristet oder gar lediglich auf den Ablauf der Probezeit beschränkt. "Um im Vorfeld einer Verbeamtung die hohe Hürde der Gesundheitsprognose zu meistern, ist es angesichts dieser Rechtsprechung unbedingt ratsam, sich vorab um die Feststellung einer Schwerbehinderung zu bemühen", sind sich die Juristen Oliver Ebert und Jan Twachtmann einig.

Weitere Informationen finden Interessierte in einer Informationsbroschüre mit vielen praktischen Tipps, Checklisten und den genauen Gesetzestexten zur Schwerbehinderung. Diese können sie bei diabetesDE - Deutsche Diabetes Hilfe bestellen. Vollmitglieder der DDH-M erhalten die Broschüre kostenlos, für alle anderen beträgt die Schutzgebühr 2,00 Euro zzgl. Versandkosten. Neumitglieder erhalten einen Rechtsberatungsgutschein für eine kostenfreie persönliche Rechtsberatung.

Informationen bieten darüber hinaus auch die folgenden Internetseiten:
www.diabetesDE.org sowie
www.diabetes-und-rechtde


Quellen:

[1] Gesundheitsreport 2012 - Veröffentlichungen zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement der TK, Band 27, hrsg von der Techniker Krankenkasse Hamburg, Köln 2012, S.76

[2] Gesundheitsbericht Rheinland 2011 - Arbeitsunfähigkeitsdaten der AOK-Versicherten Beschäftigten im Rheinland, Institut für Betriebliche Gesundheitsförderung BGF GmbH im Auftrag der AOK Rheinland/Hamburg, Köln 2012


DiabetesDE - Deutsche Diabetes-Hilfe ist eine gemeinnützige und unabhängige Organisation, die Menschen mit Diabetes, Diabetesberater, Ärzte und Forscher vereint. Gemeinsam schaffen wir Öffentlichkeit für das Thema und vertreten die Interessen der Menschen mit Diabetes. Wir setzen uns für eine bessere Prävention, Versorgung und Forschung im Kampf gegen die Volkskrankheit Diabetes ein. Die Krankheit breitet sich auch in Deutschland rasch aus. 6 Millionen Menschen sind in Behandlung und jeden Tag kommen fast 1000 Neuerkrankte hinzu.

Gegründet wurde diabetesDE - Deutsche Diabetes-Hilfe von der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) www.ddg.info und dem Verband der Diabetes-Beratungs- und Schulungsberufe in Deutschland (VDBD) www.vdbd.info. Die Selbsthilfe ist innerhalb von diabetesDE durch die selbstständige Selbsthilfeorganisation Deutsche Diabetes-Hilfe - Menschen mit Diabetes (DDH-M) www.ddh-m.de vertreten.

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Quelle:
diabetesDE, Pressestelle
Pressemitteilung vom 1. Mätz 2013
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Internet: www.diabetesde.org


veröffentlicht im Schattenblick zum 6. März 2013