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DEMENZ/408: Recht - Blindengeld für Menschen mit Demenz (Alzheimer Info)


Alzheimer Info, Ausgabe 3/18
Nachrichten der Deutschen Alzheimer Gesellschaft Selbsthilfe Demenz

Info
Blindengeld für Menschen mit Demenz


Das Bundessozialgericht hat erneut, wie auch schon 2015, die Rechtsprechung zum Blindengeld modifiziert. Am 14. Juni 2018 (Az.: B 9 BL 1/17 R) entschied das Gericht, dass Menschen mit Demenz grundsätzlich Anspruch auf Blindengeld haben können.

Eine Frau hatte geklagt, nachdem ihr Antrag auf Blindengeld abgelehnt wurde. Die Klägerin kann aufgrund einer Alzheimer-Erkrankung Sinneseindrücke kognitiv nicht mehr verarbeiten. Dem Bundessozialgericht zufolge besteht Anspruch auf Blindengeld, wenn die Betroffenen keine visuelle Wahrnehmung haben. Grundsätzlich ist dabei unerheblich, ob eine direkte und spezifische Sehstörung vorliegt, oder aufgrund von cerebralen Schäden eine visuelle Wahrnehmung nicht mehr gegeben ist. Allerdings muss dieser Umstand bewiesen werden.

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Quelle:
Alzheimer Info, Ausgabe 3/18, S. 16
Nachrichten der Deutschen Alzheimer Gesellschaft Selbsthilfe Demenz
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veröffentlicht im Schattenblick zum 31. Oktober 2018

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