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DEMENZ/108: Neue Auflage des Ratgebers "Leitfaden zur Pflegeversicherung" erschienen (DAlzG)


Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz - 2. April 2013

Deutsche Alzheimer Gesellschaft veröffentlicht neue Auflage des Ratgebers "Leitfaden zur Pflegeversicherung"

Leistungen der Pflegeversicherung für Demenzkranke erfolgreich beantragen



Berlin, 02. April 2013. Seit Januar 2013 profitieren insbesondere Menschen mit Demenz von Verbesserungen in der Pflegeversicherung. Die gerade erschienene 14. Auflage des "Leitfadens zur Pflegeversicherung" der Deutschen Alzheimer Gesellschaft (DAlzG) informiert über die Neuregelungen und über alles Wissenswerte zu Leistungsansprüchen und ihrer Beantragung.

Der Leitfaden zur Pflegeversicherung, der von Günther Schwarz, Leiter der Beratungsstelle der Evangelischen Gesellschaft in Stuttgart, verfasst wurde, soll es Angehörigen wie auch Profis erleichtern die zum Teil komplizierten Vorschriften zu verstehen und ihre Rechte durchzusetzen. In dem Band werden die für Demenzkranke bedeutsamen Bestimmungen hinsichtlich der Ansprüche, des Antragsverfahrens, der Begutachtung und des Widerspruchs ausführlich und verständlich dargelegt. Der Band enthält auch einen Vordruck für ein Pflegetagebuch, mit dem Angehörige ihren Pflegeaufwand dokumentieren können, Auszüge aus den Begutachtungsrichtlinien sowie Beispiele für die Formulierung eines Widerspruchs gegen ungünstige Bescheide der Pflegekassen.

Seit Januar 2013 gelten für Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, zu denen auch Pflegebedürftige mit einer Demenz gehören, nicht nur höhere Sätze beim Pflegegeld, den Sachleistungen zur Pflege und bei der Kombination von ambulanter Pflege und Tagespflege. Auch Menschen mit beginnender Demenz, die noch keine Pflegestufe haben, bei denen aber ein erheblicher allgemeiner Betreuungsbedarf anerkannt wurde, werden besser gestellt. Sie haben erstmals Anspruch auf Pflegegeld von monatlich 120 Euro bzw. Sachleistungen von 225 Euro monatlich. Ferner haben sie Anspruch auf Leistungen bei Urlaub oder Krankheit der Pflegeperson (Verhinderungspflege) von 1.550 Euro pro Jahr und Zuschüsse für Wohnungsanpassungen und technische Pflegehilfsmittel. Bedeutsam für Demenzkranke sind auch bessere Möglichkeiten zur Förderung des Aufbaus selbstorganisierter ambulant betreuter Wohngemeinschaften.

Der Ratgeber:
Deutsche Alzheimer Gesellschaft (Hrsg.)
Leitfaden zur Pflegeversicherung. Antragstellung, Begutachtung, Widerspruchsverfahren, Leistungen.
14. Auflage März 2013, 204 Seiten, 6 Euro

Bestellung:
Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz
Friedrichstraße 236, 10969 Berlin
Tel. 030 / 259 37 95 0, Fax: 030 / 259 37 95 29
E-Mail: info@deutsche-alzheimer.de
Internet: www.deutsche-alzheimer.de


Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz ist der Bundesverband von derzeit 133 regionalen Alzheimer-Gesellschaften, Angehörigengruppen und Landesverbänden. Sie nimmt zentrale Aufgaben wahr, gibt zahlreiche Broschüren heraus, organisiert Tagungen und Kongresse und unterhält das bundesweite Alzheimer-Telefon mit der Service-Nummer 01803 / 171017 (9 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz) oder 030 / 259 37 95-14 (Festnetztarif).

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Quelle:
Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz
Pressemitteilung vom 2.4.2013
Friedrichstraße 236, 10969 Berlin
Telefon: 030/259 37 95-0, Fax: 030/259 37 95-29
Alzheimer-Telefon: 01803/17 10 17
(9 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz)
E-Mail: info@deutsche-alzheimer.de
Internet: www.deutsche-alzheimer.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 4. April 2013