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RECHT/402: Notdienst kostet extra - Beratungsfall des Monats April 2009 (UPD)


Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) - 17.04.2009

UPD - Beratungsfall des Monats April 2009
Notdienst kostet extra

Manche Apotheken verlangen außerhalb der normalen Öffnungszeiten eine Gebühr -
ist aber Eile geboten, übernehmen dies die Krankenkassen


Leipzig, 17.04.2009 - Bei Krankheit schaut keiner auf die Uhr - und doch können die Kosten für Medikamente nach Tageszeit variieren. Immer wieder fragen Patienten bei den Beratungsstellen der UPD nach, ob das rechtens ist; hier ein Fall aus Leipzig.


Eine junge Frau kommt aufgeregt und empört in die Beratungsstelle Leipzig der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland. Sie berichtet, wie ihr vor einigen Tagen spät abends sehr schlecht wurde und sie den ärztlichen Notdienst rufen musste. Der Arzt verschrieb ihr gegen die starken Schmerzen ein Medikament. Noch in der gleichen Nacht gegen 23.00 Uhr holte der Ehemann das Medikament in der Notdienstapotheke ab. Dort musste er neben den üblichen Zuzahlungen eine weitere Gebühr bezahlen. Die Leipzigerin will nun wissen, ob diese Gebühr zu Recht erhoben wurde.

Patientenberaterin Ulrike Dzengel von der UPD Leipzig erklärt dazu, dass außerhalb der normalen Öffnungszeiten die Apotheken Notdienste anbieten müssen. Schon der Name sagt, dass es sich um ein Angebot für eine Notsituation wie eine plötzliche Erkrankung oder starke Schmerzen handelt. Dies bedeutet, dass nach der Arzneimittelpreisverordnung die Apotheken die Möglichkeit haben, an Werktagen in der Zeit von 20.00 Uhr abends bis 6.00 Uhr morgens eine Notdienstgebühr zu erheben. An Sonn- und Feiertagen kann die Gebühr rund um die Uhr berechnet werden. Sie beträgt aktuell 2,50 Euro.

Die Notdienstgebühr wird nur einmal pro Besuch der Notdienstapotheke erhoben. Dabei ist es unerheblich, wie viele Rezepte vorgelegt und Medikamente erworben werden.

Die Patientenberaterin empfiehlt der Frau ferner zu prüfen, ob der Arzt auf dem Rezept die Eilbedürftigkeit vermerkt hat. Dies erfolgt durch das Ankreuzen des Kästchens "noctu". Ist dies der Fall und wird das Rezept unverzüglich in der Apotheke eingelöst, übernehmen die Krankenkassen diese Notdienstgebühr.

Übrigens: Apotheken, die gerade keinen Notdienst haben und länger als 20.00 Uhr geöffnet haben, dürfen diese Gebühr nicht erheben.


Auch bei weiteren Fragen stehen die Beraterinnen und Berater der UPD bundesweit telefonisch oder regional persönlich zur Verfügung. Der "Beratungsfall des Monats", die Kontaktdaten aller UPD-Beratungsstellen sowie weitere Informationen sind im Internet unter www.upd-online.de oder über das bundesweite Beratungstelefon abrufbar. Dieses ist montags bis freitags von 10 bis 18 Uhr unter der kostenfreien Rufnummer 0800 0 11 77 22 erreichbar.


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Quelle:
Unabhängige Patientenberatung Deutschland - UPD gGmbH
Pressemitteilung vom 17.04.2009
Bundesgeschäftsstelle / Referat für Information und Kommunikation
Littenstraße 10, 10179 Berlin
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Internet: www.upd-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 21. April 2009