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POLITIK/1677: Ortsübliche Vergütung in der Pflege kann starten (BMG)


Bundesministerium für Gesundheit - Freitag, 25. September 2009

Ortsübliche Vergütung in der Pflege kann starten


Mit der Pflegereform 2008 wurde geregelt, dass zugelassene Pflegeeinrichtungen ihren Beschäftigten ortsübliche Löhne zahlen müssen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium für Gesundheit haben hierzu eine Interpretationshilfe entwickelt. Diese wurde nun Vertretern der Pflegeverbände und Pflegekassen sowie Gewerkschaftsvertretern vorgestellt.

Dazu Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt: "Ich finde es beschämend, wie schlecht die Arbeit in der Pflege manchmal bezahlt wird. Das ist einer wohlhabenden Gesellschaft nicht würdig. Ich will ordentliche Tariflöhne. Durch die Verpflichtung der Pflegeeinrichtungen zur Zahlung ortsüblicher Vergütungen haben die Kassen ein wirksames Instrument, Dumpinglöhne in der Pflege zu verhindern."

ver.di Bundesvorstandsmitglied Ellen Paschke sagte: "Ortsübliche Vergütung soll zum Markenzeichen guter Pflegeeinrichtungen werden. Die Bundesgesundheits-ministerin hat Kassen und Pflegeeinrichtungen eine wichtige Umsetzungshilfe an die Hand gegeben. Wer Dumpinglöhne zahlt und Billigpflege anbietet, hat künftig keinen Anspruch mehr auf einen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen."


Weitere Informationen unter:
www.bmg.bund.de


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Quelle:
Bundesministerium für Gesundheit, Pressestelle
Pressemitteilung vom 25. September 2009
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Postanschrift: 11055 Berlin
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E-Mail: Pressestelle@bmg.bund.de
www.bmg.bund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 26. September 2009