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POLITIK/1664: Bundesrat beschließt eine Reihe von wichtigen gesundheits-politischen Gesetzen (BMG)


Bundesministerium für Gesundheit - Freitag, 10. Juli 2009

Bundesrat beschließt eine Reihe von wichtigen gesundheits-politischen Gesetzen

- Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
- Gesetz zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs im Krankenhaus
- Gesetz zur diamorphingestützten Substitutionsbehandlung
- Gesetz zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften


Der Bundesrat hat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause mehrere Gesetze aus dem Bereich der Gesundheitspolitik beschlossen. So wurde über mehrere wichtige Änderungen im Arzneimittelrecht und in der gesetzlichen Krankenversicherung abgestimmt wie über Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen, die auf eine Assistenzpflege im Krankenhaus angewiesen sind. Auch die Überführung der Therapie Schwerstopiatabhängiger mit pharmazeutisch hergestelltem Diamorphin in die Regelversorgung wurde vom Bundesrat beschlossen.

Im Einzelnen geht es im Wesentlichen um folgende Änderungen:

Mit dem Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften werden das Arzneimittelgesetz und mehr als 20 weitere Rechtsvorschriften geändert. Das Kernziel der Änderungen im Arzneimittelgesetz ist die Stärkung der Arzneimittelsicherheit. Die vorgesehenen Änderungen gewährleisten, dass Patientinnen und Patienten rasch Zugang zu neuartigen und sicheren Arzneimitteln haben. Zu mehr Arzneimittelsicherheit tragen auch weitere Regelungen zum Schutz vor Fälschungen bei. Des weiteren wird die Finanzierung ambulanter und stationärer Hospize verbessert, für mehr Transparenz in der Vergütung der Vertragsärztinnen und Vertragsärzte gesorgt und die Krankenpflege- und Altenpflegeausbildung wird auch für Hauptschulabsolventen mit einer abgeschlossenen, zehnjährigen allgemeinen Schulbildung geöffnet. Auch die unzulässige Zusammenarbeit zwischen Leistungserbringern und Vertragsärzten wird unterbunden. Selbständigen und unständig bzw. kurzzeitig Beschäftigten wird als zusätzliche Option neben den Wahltarifen die Wahl des "gesetzlichen" Krankengeldanspruchs ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit ermöglicht. Ferner werden befristete Regelungen zur Einbeziehung von Rechenzentren bei der Abrechnung von ambulanten Notfallbehandlungen im Krankenhaus und bei der Abrechnung von ärztlichen Leistungen im Rahmen von Selektivverträgen geschaffen. Dies soll die bisherige Abrechnungspraxis über die vom Bundessozial-gericht vorgegebene Übergangsfrist hinaus weiter ermöglichen und bis zur Schaffung umfassenderer gesetzlicher Maßnahmen datenschutzrechtlich absichern.

Das Gesetz tritt mit Ausnahme einiger Regelungen am Tag nach der Verkündung in Kraft.


Das Gesetz zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs im Krankenhaus sieht wichtige Verbesserungen für bestimmte pflegebedürftige Menschen mit Behinderungen vor. Bisher konnten Menschen mit Behinderungen, die auf eine Assistenzpflege angewiesen waren, die gewohnten Pflegekräfte bei einem Krankenhausaufenthalt nicht mitnehmen. Das ist künftig möglich: Menschen mit Behinderung stehen auch im Krankenhaus die gewohnten Pflegekräfte zur Verfügung. Das Gesetz sieht weitere Neuerungen vor. Es ist. u.a. vorgesehen, einen neuen Leistungstatbestand "Hilfe für die Betreuung in einer Pflegefamilie" zu schaffen. Damit wird sichergestellt, dass für die Betreuung körperlich und geistig behinderter Kinder und Jugendlicher Leistungen der Eingliederungshilfe auch in einer Pflegefamilie gewährt werden. Schließlich wird das Fach Palliativmedizin als Pflichtlehr- und Prüfungsfach im Rahmen des Medizinstudiums in die Approbationsordnung für Ärzte aufgenommen. Damit wird eine weitere Grundlage für eine umfassende und kompetente medizinische Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen geschaffen.

Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.


Mit dem Gesetz zur diamorphingestützten Substitutionsbehandlung werden die rechtlichen Voraussetzungen für die Überführung der diamorphin-gestützten Behandlung in die Regelversorgung geschaffen. Im Bundestag fand das Gesetz eine breite fraktionsübergreifende Mehrheit. Das Gesetz regelt u.a., dass Diamorphin (pharmazeutisch hergestelltes Heroin) - unter engen Voraussetzungen - als Betäubungsmittel im Rahmen der Substitutionsbehandlung von Schwerstopiatabhängigen verschreibungsfähig wird. Mit der diamorphingestützten Behandlung kann die kleine Gruppe von Schwerstopiatabhängigen erreicht werden, der auf anderem Weg nicht geholfen werden kann. Eine in sieben deutschen Städten durchgeführte Studie belegt die Überlegenheit der Diamorphinbehandlung für diese Gruppe der Schwerstopiatabhängigen gegenüber der herkömmlichen Substitutionsbehandlung mit Methadon.

Auch dieses Gesetz wird am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.


Das Gesetz zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften dient in erster Linie der Umsetzung einer europäischen Richtlinie. Das Gesetz bringt einen verbesserten Patientenschutz. Im Mittelpunkt des Gesetzes steht dabei die Neuregelung der Bestimmungen zu klinischen Prüfungen von Medizin-produkten. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) wird zur zentralen Anlaufstelle. Die Zuständigkeiten werden weitgehend zentralisiert. Voraussetzung für eine klinische Prüfung wird künftig eine Genehmigung durch die zuständige Bundesoberbehörde und eine zustimmende Bewertung der zuständigen Ethik-Kommission sein. Die Länder bleiben weiterhin für die Überwachung der klinischen Prüfungen zuständig.

Wegen der in der Richtlinie vorgegebenen Frist tritt das Gesetz im Kern am 21. März 2010 in Kraft.


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Quelle:
Bundesministerium für Gesundheit, Pressestelle
Pressemitteilung vom 10. Juli 2009
Hausanschrift: Friedrichstraße 108, 10117 Berlin
Postanschrift: 11055 Berlin
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Juli 2009