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POLITIK/1653: Wichtige Weichenstellung für bessere bundesweite Krebsdaten (BMG)


Bundesministerium für Gesundheit - Freitag, 29. Mai 2009

Wichtige Weichenstellung für bessere bundesweite Krebsdaten


Der Deutsche Bundestag hat heute die Gesetze zur Föderalismusreform II beschlossen und hiermit zugleich das Bundeskrebsregisterdatengesetz.

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt: "Der Beschluss ist ein Durchbruch für die Bewertung des Krebsgeschehens in ganz Deutschland. Wir brauchen verlässliche bundesweite Daten, wie viele an Krebs erkrankte Menschen es augenblicklich im Land gibt und mit welcher Entwicklung wir zukünftig rechnen müssen. Das Gesetz schafft eine solide Grundlage, um z.B. die Wirkung von Früherkennungsmaßnahmen in der Bevölkerung besser bewerten zu können. Ich freue mich, dass Bund und Länder nach jahrelangen juristischen Debatten diese wichtige Einigung erzielt haben."

Im Rahmen der Föderalismuskommission hatten sich Bund und Länder auf ein Bundeskrebsregisterdatengesetz verständigt. Auch wenn in den vergangenen Jahren die Länder bevölkerungsbezogene Krebsregister aufgebaut und Anstrengungen bei der Krebsregistrierung unternommen haben, fehlt es nach wie vor an verlässlichen Zahlen auf Bundesebene. Nicht nur für Deutschland selbst, sondern auch für internationale Vergleiche sind jedoch solche bundesweite Daten erforderlich.

Bei der Umsetzung des Gesetzes wird auf die vorhandenen Strukturen in den Ländern, die epidemiologischen Landeskrebsregister, aufgebaut.

Dem Gebot der Datensparsamkeit und dem Datenschutz wurde Rechnung getragen.


Wesentliche Inhalte sind:
Beim Robert Koch-Institut (RKI) wird ein Zentrum für Krebsregisterdaten eingerichtet. Dort werden die Daten aus den Ländern gesammelt und ausgewertet.
Die Landeskrebsregister werden verpflichtet, einmal im Jahr Daten an das RKI zu übermitteln. Die bundesweit aufbereiteten Daten und Bewertungen werden umgekehrt innerhalb von sechs Monaten den Ländern zur Verfügung gestellt.
Das Gesetz enthält Regelungen zur Auswertung und Nutzung der Daten, z.B. für wissenschaftliche Zwecke.
Das Gesetz legt die regelmäßige Veröffentlichungen von Berichten und Informationen zum Krebsgeschehen fest, z.B. auch im Internet.


Weitere Informationen unter:
www.bmg.bund.de


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Quelle:
Bundesministerium für Gesundheit, Pressestelle
Pressemitteilung Nr. 50 vom 29.05.2009
Hausanschrift: Friedrichstraße 108, 10117 Berlin
Postanschrift: 11055 Berlin
Tel.: 030/18-441-22 25, Fax: 030/18-441-12 45
E-Mail: Pressestelle@bmg.bund.de
www.bmg.bund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Juni 2009