Sozialversicherungspflicht für honorarärztliche Tätigkeit schnell aussetzen
Sozialversicherungspflicht für honorarärztliche Tätigkeit schnell aussetzen
Berlin - Die Deutsche Gesellschaft für Integrierte Versorgung im Gesundheitswesen e. V. (DGIV) empfiehlt dringend, während der Corona-Krise durch Aussetzung der Sozialversicherungspflicht für die Tätigkeit von nicht angestellten Ärzten im Krankenhaus eine weitere wichtige sozialrechtliche Maßnahme für die Aufrechterhaltung der Versorgungsaufträge der Krankenhäuser zu treffen.
"Durch die Ausweitung von Krankenhauskapazitäten auf den Schwerpunkt der Versorgung von Corona-Patienten muss in den Krankenhäusern ärztliches Personal umgesetzt oder zusätzlich organisiert werden. Das führt automatisch zu Engpässen in der Regelversorgung.", so Prof. Stefan G. Spitzer, Vorstandsvorsitzender der DGIV. "Die mit den BSG-Entscheidungen aus dem vergangenen Jahr festgestellte regelmäßige Sozialversicherungspflicht für die ursprünglich in freier Mitarbeit im Krankenhaus tätigen Ärzten stellt immer noch ein großes Hemmnis für die Unterstützung der Krankenhausversorgung durch - überwiegend niedergelassene - Ärzte dar. Dieses Hindernis sollte jetzt angesichts der Corona-Krise schnell und unbürokratisch beseitigt werden."
Mit dieser Maßnahme kann für alle Krankenhäuser ein ärztliches
Potenzial erschlossen werden, das dringend benötigt wird. Die
Sozialversicherungspflicht wurde bereits vor einigen Jahren für die
notärztliche Versorgung abgeschafft. Zur Begründung dieses Schrittes
erklärte die Bundesregierung, dass dieser Personenkreis neben einer
anderen ausgeübten Tätigkeit zur Sicherstellung einer flächendeckenden
notärztlichen Versorgung und somit zur Erfüllung einer öffentlichen
Aufgabe beiträgt. Diese Ausnahme (von der Sozialversicherungspflicht)
sei im Interesse des Allgemeinwohls und zum Schutz von Leben und
Gesundheit von Patientinnen und Patienten in Akutsituationen
gerechtfertigt
(http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/111/1811142.pdf).
Mit der Corona-Krise ist zweifellos eine Akutsituation gegeben, die eine solche Ausnahme nicht nur jederzeit rechtfertigt, sondern dringend erforderlich macht. Die Krankenhäuser suchen händeringend nach Ärzten, die sie unmittelbar oder mittelbar zur Auseinandersetzung mit der Epidemie einsetzen können. Viele hochqualifizierte Fachärzte sind bereit und in der Lage, meist noch neben ihrer hauptberuflichen Tätigkeit auch in Krankenhäusern außerhalb eines Arbeitsrechtsverhältnisses mitzuarbeiten.
Die Bundesregierung sollte jetzt das Ihre dazu beitragen, dass diese grundsätzliche Bereitschaft auch eine möglichst große Umsetzung in der Versorgungswirklichkeit findet.
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Quelle:
Deutsche Gesellschaft für Integrierte Versorgung im Gesundheitswesen e. V.
Pressemitteilung vom 25. März 2020
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Telefon: 0 30 / 44 72 70 80, Fax: 0 30 / 44 72 97 46
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. März 2020
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