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STELLUNGNAHME/256: BVG-Urteil Sterbehilfe - Selbsttötung kann nicht die Lösung sein (Caritas)


Caritas Pressemitteilung vom 26. Februar 2020

Caritas-Präsident Peter Neher nach Urteil zur Suizidhilfe

Selbsttötung kann nicht die Lösung sein


Berlin, 26. Februar 2020. "Wir bedauern das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur aktiven Sterbehilfe", so Caritas-Präsident Peter Neher. "Sterbenskranke Menschen brauchen eine Begleitung, die ihre Ängste und Nöte und die ihrer Angehörigen ernst nimmt. Sie müssen alle mögliche Unterstützung erfahren, um würdevoll sterben zu können. Wir werden uns weiterhin unermüdlich für eine gute Hospiz- und Palliativversorgung einsetzen. Sterbehilfe verstößt gegen die Menschwürde und gegen das christliche Menschenbild."

Menschen ein Sterben in Würde zu ermöglichen, ist allerdings nicht allein Aufgabe der Wohlfahrtsverbände, es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, so Neher weiter.

Ziel einer guten Betreuung und Begleitung am Lebensende muss es sein, die körperlichen Schmerzen zu lindern, vor denen sich viele Menschen fürchten. Sterbenskranke Menschen dürfen aber auch nicht unter Druck gesetzt werden, den Tod zu verlangen. Vielmehr dürfen sie auch mit ihrer Angst und Trauer nicht alleine gelassen werden - und da ist die Selbsttötung keine Lösung.

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Quelle:
Deutscher Caritasverband, Pressestelle
Pressemitteilung vom 25. Juni 2018
Reinhardtstraße 13, 10117 Berlin
Telefon: 030 30 284447-42, Telefax: 030 284447-55
E-Mail: pressestelle@caritas.de
Internet: www.caritas.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Februar 2020

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