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STELLUNGNAHME/251: Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz - Grundlagen für fairen Wettbewerb geschaffen (Verband der Ersatzkassen)


Verband der Ersatzkassen e. V. - 13. Februar 2020

Bundestag verabschiedet "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG)

vdek, BKKen und IKKen: Grundlagen für fairen Wettbewerb zwischen den Kassen werden geschaffen / Massive Einschnitte in Rechte der Selbstverwaltung konnten verhindert werden


Berlin - Durch das heute im Bundestag verabschiedete "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) wird der Wettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung deutlich gestärkt. Das erklären der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), der BKK Dachverband e.V. und der IKK e.V. gemeinsam in Berlin. Das Bündnis begrüßt ausdrücklich, dass das Parlament die im GKV-FKG vorgesehene Reform des Finanzausgleichs der Kassen (Morbi-RSA) als Gesamtpaket beschlossen hat. Es ist zu erwarten, dass sich durch das Zusammenwirken aller Reformelemente die massiven Verwerfungen zwischen den Kassenarten im Wettbewerb nun verringern. Damit werde erreicht, dass die Beitragsgelder endlich wieder dorthin fließen, wo sie für die Versorgung der Versicherten benötigt werden. Zudem könnten Manipulationen im Morbi-RSA wirksam bekämpft werden. Schere zwischen Über- und Unterdeckungen muss sich wieder schließen

Das Bündnis erinnert daran, dass die Ersatz-, Betriebs- und Innungskrankenkassen durch Fehlsteuerungen des heutigen Morbi-RSA seit Jahren deutlich weniger aus dem Gesundheitsfonds erhalten, als sie für die Versorgung ihrer Versicherten benötigen. Die Schere zwischen den Über- und Unterdeckungen klafft immer weiter auseinander. Laut den aktuellsten Zahlen (RSA-Schlussausgleich 2018) liegt die Differenz zwischen Über- und Unterdeckungen allein 2018 bei rund 2,6 Milliarden Euro.

Kompetenzen der Sozialen Selbstverwaltung bleiben erhalten

Das Bündnis begrüßt ausdrücklich, dass die Kompetenzen der Sozialen Selbstverwaltung nun doch nicht durch den neuen - aus hauptamtlichen Vorständen der Krankenkassen bestehenden - Lenkungs- und Koordinierungsausschuss (LKA) beim GKV-Spitzenverband (GKV-SV) eingeschränkt werden. Dies ist das erfreuliche Ergebnis einer intensiv geführten öffentlichen Debatte. Die jetzt vorgenommene Präzisierung stellt klar, dass Entscheidungen, die der Verwaltungsrat im Rahmen seiner Zuständigkeit getroffen hat, nicht über den LKA ausgehebelt werden dürfen. Zudem wird der Verwaltungsrat des GKV-SV nun nicht mehr von 52 auf 40 Sitze verkleinert.

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Quelle:
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Pressemitteilung vom 13. Februar 2020
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Februar 2020

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