Schattenblick → INFOPOOL → MEDIZIN → GESUNDHEITSWESEN


STELLUNGNAHME/107: Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe richtig (Caritas)


Caritas Pressemitteilung vom 6. November 2015

Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe richtig

Sterbende haben Platz in unserer Gesellschaft


Berlin, 06. November 2015. Der heute verabschiedete Gesetzentwurf zur Sterbehilfe ist ein wichtiges Signal für Sterbende und ihre Angehörigen. "Sterben in Würde bedeutet nicht, den Zeitpunkt des Todes selbst zu bestimmen, sondern die Art und Weise des Sterbens würdevoll zu gestalten", macht Caritas-Präsident Neher deutlich. "Menschen, die im Sterben liegen, brauchen eine gute palliative Pflege, schmerzlindernde Behandlung und seelsorgliche Begleitung."

"Alle Angebote der Suizidassistenz lehnen wir ab", macht Neher klar. "Kranke und alte Menschen fürchten sich oft davor, Angehörigen und der Gesellschaft zur Last zu fallen." Das Verbot der Sterbehilfe als Geschäftsmodell setzt hier das richtige Zeichen: Auch sterbenskranke Menschen haben ihren Platz inmitten unserer Gesellschaft. Eine gute Sterbebegleitung nimmt die Nöte und Ängste der Betroffenen ernst und gibt ihnen gerade in dieser Lebensphase die Gewissheit, dass sie alle Unterstützung erfahren, die sie zu einem würdevollen Sterben brauchen.

Dazu gehört es, dass das persönliche Sterben und der Tod keine Tabuthemen sind. Dafür muss sich die gesamte Gesellschaft einsetzen: Die Kirchen zusammen mit Politik, Zivilgesellschaft, Krankenkassen und Ärzten.

*

Quelle:
Pressemitteilung vom 6. November 2015
Deutscher Caritasverband e.V.
Berliner Büro - Pressestelle
Haus der Deutschen Caritas
Reinhardtstraße 13, 10117 Berlin
Redaktion:
Claudia Beck (Verantwortlich)
Telefon: 030/284447-42, Telefax: 030/284447-55
E-Mail: pressestelle@caritas.de
Internet: www.caritas.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 10. November 2015

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang