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RECHT/524: Vor der Operation - Anspruch auf Aufklärung (UPD)


Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) - 27. Juni 2013

Fall des Monats der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD)

Vor der OP: Anspruch auf Aufklärung



+++ Patienten sind oft unsicher, welche Fragen sie vor einer Operation stellen sollten und was der Arzt ihnen beantworten muss. Das neue Patientenrechtegesetz stärkt die Position der Betroffenen. +++

"Vor der Entscheidung zu einer Operation sollte man sich gut informieren, warum operiert werden muss und welche Risiken damit verbunden sind", sagt Andrea Fabris von der Potsdamer Beratungsstelle der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD). Unterstützung erhalten Betroffene dabei durch das Patientenrechtegesetz, das seit Anfang 2013 in Kraft ist. Es regelt unter anderem die Informations- und Aufklärungspflichten des Arztes vor, während und nach einer Behandlung.

Hilfreich ist diese Regelung besonders für unsichere Patienten wie Paul B., der seit langer Zeit starke Rückenschmerzen hat. Die Diagnose: Bandscheibenvorfall. Nun soll der 37-Jährige operiert werden. Doch er macht sich Sorgen, dass sein Arzt ihm nicht alles erklärt oder dass er bestimmte Sachverhalte nicht versteht. Patientenberaterin Fabris: "Der Arzt muss nach dem Gesetz umfassend und vor allem verständlich darüber informieren und aufklären, was für die Behandlung wichtig ist." Das beinhalte alles von der Diagnose und Therapie über die möglichen Folgen und Risiken bis hin zu alternativen Behandlungsmethoden und Kosten, die der Patient selbst tragen muss.

"Die Betroffenen können und sollten den Arzt fragen, was Ihnen wichtig erscheint", sagt Fabris. Am besten sei es, sich die Fragen vorher aufzuschreiben und eine vertraute Person zum Gespräch mitzunehmen. Diese könne im Zweifel die Fragen stellen, wenn man selbst zu aufgeregt ist. Außerdem empfiehlt die UPD-Beraterin, sich vor einer Operation ausreichend Bedenkzeit zu nehmen, wenn kein Notfall vorliegt. Fabris: "Und bei offen gebliebenen Fragen kann man den Arzt auch ruhig ein zweites Mal aufsuchen."

UPD-Tipp:

Weitere Informationen zum Patientenrechtegesetz bietet die Broschüre "Patientenrechte - Ärztepflichten" der Bundesarbeitsgemeinschaft der PatientInnenstellen und -Initiativen (BAGP) unter www.bagp.de.


Die UPD berät per Gesetz neutral und kostenlos zu allen Gesundheitsfragen - vor Ort in 21 regionalen Beratungsstellen (Adressen: www.upd-online.de), über ihren Arzneimittelberatungsdienst und ein kostenfreies(*) Beratungstelefon:

Deutsch: 0800 0 11 77 22 (Mo. bis Fr. 10-18 Uhr, Do. bis 20 Uhr)
Türkisch: 0800 0 11 77 23 (Mo. und Mi. 10-12 Uhr, 15-17 Uhr)
Russisch: 0800 0 11 77 24 (Mo. und Mi. 10-12 Uhr, 15-17 Uhr)

(*) Beratung auf Deutsch nur im dt. Festnetz kostenfrei

Mehr zur UPD:

Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) berät seit 2006 Patientinnen und Patienten in gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen - qualitätsgesichert, kostenfrei, neutral und unabhängig. Hierbei handelt sie im gesetzlichen Auftrag nach § 65 b Sozialgesetzbuch V. Dessen Ziel ist es, die Patientenorientierung im Gesundheitswesen zu stärken und Problemlagen im Gesundheitssystem aufzuzeigen. Die UPD berichtet daher einmal jährlich über die Erkenntnisse ihrer Beratungsarbeit an den Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten. Finanziert wird die UPD durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen, der per Gesetz keinen Einfluss auf den Inhalt oder den Umfang der Beratungstätigkeit nehmen darf. Für die muttersprachliche Beratung in Russisch und Türkisch existiert eine gesonderte Förderungdurch den Verband der Privaten Krankenversicherung.

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Quelle:
Unabhängige Patientenberatung Deutschland - UPD gGmbH
Pressemitteilung vom 27.06.2013
Bundesgeschäftsstelle / Referat für Information und Kommunikation
Littenstraße 10, 10179 Berlin
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E-Mail: presse@upd-online.de
Internet: www.upd-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 2. Juli 2013