Bundesministerium für Gesundheit - 22. April 2020
Pflegekräfte brauchen bessere Arbeitsbedingungen
Das Bundeskabinett hat heute die Vierte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche zur Kenntnis genommen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird die Verordnung nun kurzfristig erlassen.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn:
"In dieser Corona-Epidemie spüren wir einmal mehr, wie wichtig
Pflegekräfte für unsere Gesellschaft sind. Ihre verantwortungsvolle
Aufgabe wollen wir besser honorieren als bisher. Der heute im Kabinett
beschlossene Pflegemindestlohn für die Altenpflege ist dafür ein guter
Anfang. Viele zigtausende Pflegekräfte - gerade in den östlichen
Bundesländern - werden künftig deutlich besser bezahlt als bisher. Wir
sind uns innerhalb der Regierung zudem einig, dass dies ein Schritt
von vielen ist, um die Arbeitsbedingungen in der Pflege zu verbessern
und den Beruf attraktiver zu machen. Angesichts der stark fordernden
Situation in der Altenpflege ist auch klar, dass die Pflegekräfte für
ihren Einsatz während des Corona-Ausbruchs einen Bonus verdient haben.
Sie leisten unter schwierigen Bedingungen gerade Großes."
Die Verordnung soll die Mindestarbeitsbedingungen insbesondere in der Altenpflege verbessern, denn die Attraktivität des Pflegeberufs muss dringend gesteigert werden. Die Corona-Pandemie offenbart die große Verantwortung der Pflegekräfte für das Leben und die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger.
Die 4. Pflegekommission hatte am 28. Januar 2020 einstimmig neue Mindestarbeitsbedingungen für die Pflegebranche empfohlen. Die Verordnung macht diesen Beschluss für die Zeit vom 1. Mai 2020 bis zum 30. April 2022 branchenweit verbindlich. Erstmalig werden nach der Art der Tätigkeit und der Qualifikation der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer differenzierende Mindestentgelte festgesetzt. Dadurch werden insbesondere Pflegefachkräfte und Pflegekräfte mit einer mindestens einjährigen Ausbildung und entsprechenden Tätigkeit bessergestellt. Die Mindestentgelte in Ost und West werden bis zum 1. September 2021 sukzessive angeglichen. Darüber hinaus wird als Ausgleich für die anstrengende, oftmals kräftezehrende Tätigkeit in der Pflegebranche bezahlter Mehrurlaub eingeführt.
Die Vierte Pflegekommission konnte die massiven Mehrbelastungen der Pflegekräfte im Zuge der Corona-Pandemie nicht vorhersehen. Die Verordnung ist jetzt jedoch ein wichtiger Schritt zur attraktiveren Gestaltung des Pflegeberufs.
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Quelle:
Bundesministerium für Gesundheit, Pressestelle
Pressemitteilung 22. April 2020
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. April 2020
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