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POLITIK/1847: Grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren - bessere Koordininierung auf EU-Ebene (BMG)


Bundesministerium für Gesundheit - 7. Oktober 2013

Koordinierung bei grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren

Deutschland unterstützt Verbesserungen auf EU-Ebene



Viren und Bakterien kennen keine Grenzen: Deshalb müssen die Mitgliedstaaten der EU gut zusammenarbeiten, um grenzüberschreitende Gesundheitsbedrohungen gemeinsam abzuwehren. Um diese Zusammenarbeit noch zu verbessern, hatte die Europäische Kommission im Dezember 2011 einen EU-Gesetzgebungsvorschlag gemacht. Dieser Vorschlag hat nach intensiven Verhandlungen zwischen Europäischem Parlament und Ministerrat zu einer Beschlussvorlage geführt, die das Europäische Parlament bereits am 3. Juli 2013 angenommen hat. Der rechtlich bindende Beschluss wurde heute vom Rat der Europäischen Union - der Vertretung der Mitgliedstaaten - ohne Änderungen gebilligt und wird im November 2013 in der EU in Kraft treten. Damit werden die Krisenmanagementstrukturen bei schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsbedrohungen auf EU-Ebene verbessert. Es wurden Mechanismen zur besseren Abstimmung der Bereitschaftsplanung, zur gegenseitigen Frühwarnung und zur Koordinierung im Krisenfall beschlossen.

Dazu erklärt Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr: "Dieser Rechtsakt führt zu verbesserten Krisenmanagementstrukturen im Gesundheitsbereich auf EU-Ebene. Die Bundesregierung hat sich in den Verhandlungen aktiv und intensiv für Strukturen eingesetzt, die künftig eine effiziente Beobachtung, Frühwarnung und Koordinierung vor sowie in grenzüberschreitenden gesundheitlichen Gefahrenlagen ermöglichen. Der bisher nur informell bestehende Gesundheitssicherheitsausschuss wird nun auch rechtlich verankert. Die EU-Mitgliedstaaten können so ihre Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Gesundheitsbedrohungen biologischen, chemischen, umweltbedingten oder unbekannten Ursprungs noch besser miteinander abstimmen."

Um ihre Bereitschaftsplanung für grenzüberschreitende Gesundheitsbedrohungen intensiver aufeinander abzustimmen, werden die Mitgliedstaaten der Europäischen Kommission regelmäßig alle 3 Jahre über den Stand ihrer sektorübergreifenden nationalen Planung berichten und dazu im Gesundheitssicherheitsausschuss beraten. Für eine gegenseitige Frühwarnung der Mitgliedstaaten wird das bestehende Meldesystem für übertragbare Krankheiten auf Gesundheitsgefahren chemischen, umweltbedingten oder unbekannten Ursprungs erweitert. Im Krisenfall werden die bestehenden EU-Agenturen oder die Kommission die Mitgliedstaaten bei der fachlichen Risikobewertung der Gefahrenlage unterstützen.

Die Kommission wird dafür sorgen, dass die Maßnahmen im Gesundheitsbereich mit anderen bestehenden Mechanismen auf EU-Ebene abgestimmt werden, beispielsweise im Lebens- und Arzneimittelbereich. So wird Doppelarbeit vermieden, um die Ressourcen in einer Krise optimal dort verwenden zu können, wo sie gebraucht werden.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter den nachstehenden Links zum Robert Koch-Institut, zur "Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz" (GD SANCO) der Europäischen Kommission und zum Europäischen Zentrum für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten (European Centre for Disease Control - ECDC):

http://www.rki.de/DE/Content/Infekt/infekt_node.html
http://ec.europa.eu/dgs/health_consumer/index_de.htm
http://www.ecdc.europa.eu/en/Pages/home.aspx

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Quelle:
Bundesministerium für Gesundheit, Pressestelle
Pressemitteilung vom 7.10.2013
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Postanschrift: 11055 Berlin
Telefon: 030/18-441-22 25, Fax: 030/18-441-12 45
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veröffentlicht im Schattenblick zum 9. Oktober 2013