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MELDUNG/952: Erfolg vor Gericht - Kündigungen von Streikenden bei Reha-Konzern Celenus unwirksam (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 18. Oktober 2018

Voller Erfolg vor Gericht: Kündigungen von Streikenden bei Reha-Konzern Celenus unwirksam


Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt das Urteil des Arbeitsgerichtes Nordhausen, das die Kündigung von zwei Beschäftigten der Celenus-Klinik an der Salza im thüringischen Bad Langensalza am Mittwoch (17.10.) für unrechtmäßig erklärt hat. Die aktiven Gewerkschafterinnen waren im April fristlos gekündigt worden, weil sie eine Verteilaktion von ver.di-Flugblättern durchgeführt hatten. Hintergrund ist ein seit Monaten andauernder Arbeitskampf um einen Entgelttarifvertrag bei dem privaten Reha-Konzern. "Das Urteil stellt wieder Gerechtigkeit her und ist ein voller Erfolg für die betroffenen Kolleginnen und für die gesamte Belegschaft", sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler. "Das Gericht hat klargestellt, dass Arbeitnehmerrechte nicht mit Füßen getreten werden dürfen. Solche üblen Methoden der Einschüchterung von Kolleginnen lassen wir uns nicht bieten."

Die betroffenen Beschäftigten, Carmen Laue und Heike Schmidt, arbeiten seit Jahrzehnten in der Thüringer Klinik; sie bleiben infolge des Urteils Arbeitnehmerinnen von Celenus, und ihr Gehalt muss nachgezahlt werden. ver.di hatte beide in den vergangenen Monaten finanziell unterstützt und ihnen Rechtschutz gewährt. Das Gericht begründete seine Entscheidung im Wesentlichen damit, dass der den Mitarbeiterinnen gegenüber erhobene Vorwurf nicht von solchem Gewicht sei, dass er - wenn überhaupt - ohne eine vorherige Abmahnung zu einer Kündigung führen könne. Eine solche Abmahnung habe es jedoch nicht gegeben.

"Ziel der Celenus-Spitze war es ganz offensichtlich, die Belegschaft zu verunsichern und davon abzuhalten, ihr Recht auf Streik für faire Bezahlung wahrzunehmen. Bemerkenswert ist aber, wie die Beschäftigten in der Klinik seit Monaten zusammenhalten. Trotz der beiden Kündigungen und der Aussperrung von fünf Beschäftigten geht der Kampf weiter", so Bühler. "Für Carmen Laue und Heike Schmidt war das eine sehr harte Zeit. Ihre klare Haltung und Standhaftigkeit sind beeindruckend. Und es hat sich gelohnt."

Zu dem Erfolg beigetragen haben auch etliche Solidaritätsbotschaften aus dem In- und Ausland. Unter anderem hatten Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter aus Frankreich, Österreich, Belgien, Italien und Spanien gegen das Vorgehen des zur französischen Orpea-Gruppe gehörenden Unternehmens protestiert. "Die enorme Solidarität ist ein großartiges Zeichen, dass die Beschäftigten über Ländergrenzen hinweg zusammenhalten", kommentierte Bühler. »Das unsägliche Gebaren eines international agierenden Konzerns, der Tarifverhandlungen verweigert und gegen grundlegende Beschäftigtenrechte verstößt, muss unterbunden werden."

Mit einer operativen Umsatzrendite von 27 Prozent in Europa ist Orpea hoch profitabel - auf Kosten von Beschäftigten und Patient/innen. Bühler: "Solche privaten Konzerne, die auf der Jagd nach Maximalprofiten mit dem Schicksal von Menschen spielen, haben im Gesundheitswesen nichts zu suchen."

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Quelle:
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Presseinformation vom 18. Oktober 2018
ver.di-Bundesvorstand, Pressestelle
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Telefon: 030/6956-1011 und -1012, Fax: 030/6956-3001
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Oktober 2018

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