Bundesministerium für Gesundheit - Berlin, 11. September 2013
Bundesregierung verbessert die Koordinierung von Bund und Ländern bei bedrohlichen Krankheitsausbrüchen
Das Bundeskabinett hat heute die Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Koordinierung des Infektionsschutzes in epidemisch bedeutsamen Fällen beschlossen.
Dazu erklärt Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr: "Die Verwaltungsvorschrift ist ein Instrument des Krisenmanagements des Bundes und der Länder im Bereich des Infektionsschutzes. Sie stärkt die Zusammenarbeit und gegenseitige Information der Behörden von Bund und Ländern und anderen beteiligten Stellen. Durch die verbesserte Abstimmung der beteiligten Akteure können bedrohliche Krankheitsausbrüche künftig noch besser bewältigt werden."
Die Verwaltungsvorschrift regelt, wie die Gesundheitsbehörden von Bund und Ländern ihr Vorgehen koordinieren, wenn eine bedrohliche übertragbare Krankheit ausbricht. Die Regelungen der überarbeiteten Verwaltungsvorschrift setzen Erfahrungen um, die der Bund und die Länder in den vergangenen Jahren bei der Bewältigung von Krankheitsausbrüchen, z.B. während des EHEC-Ausbruchs in 2011, gemacht haben.
Geregelt wird insbesondere,
Die von der Bundesregierung beschlossene Verwaltungsvorschrift bedarf der Zustimmung des Bundesrates.
Die Verwaltungsvorschrift können Sie einsehen unter:
www.bmg.bund.de/Verwaltungsvorschrift_IfSG
Weitere Informationen zum Infektionsschutzgesetzt finden Sie unter:
www.bmg.bund.de/infektionsschutzgesetz
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Quelle:
Bundesministerium für Gesundheit, Pressestelle
Pressemitteilung Nr. 66 vom 11.9.2013
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. September 2013