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MELDUNG/469: Gesundheitsvorsorge muss sozial Benachteiligte einbeziehen (SoVD)


Sozialverband Deutschland - 15. Mai 2013

Gesundheitsvorsorge muss sozial Benachteiligte einbeziehen



Der Sozialverband Deutschland (SoVD) warnt davor, Arbeitslose und Hartz IV-Bezieher bei der Gesundheitsvorsorge zurückzulassen. "Wer in erster Linie auf betriebliche Gesundheitsvorsorge setzt, vergisst die Menschen ohne Arbeit. Dabei benötigt insbesondere dieser Personenkreis einen besseren Zugang zu Präventionsleistungen. Denn hier ist die Lebenserwartung bisher sehr niedrig." Das erklärte SoVD-Präsident Adolf Bauer am Mittwoch anlässlich der Anhörung zum "Gesetz zur Förderung der Prävention" im Deutschen Bundestag. Der Verbandspräsident bezeichnete es als besorgniserregend, dass der Gesetzentwurf bisher keine Maßnahmen vorsieht, die einen vorbeugenden Gesundheitsschutz für die gesamte Bevölkerung ermögliche. "Die Gesundheitsvorsorge ist eine umfassende gesellschaftliche Aufgabe. Diese Erkenntnis muss das Präventionsgesetz aufgreifen. Geschieht dies im weiteren Gesetzgebungsverfahren nicht, bleibt die Initiative ein Papiertiger. Das wäre angesichts der hohen Bedeutung des Themas tragisch", erklärte Bauer.

V.i.S.d.P.: Benedikt Dederichs

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Der SoVD ist einer der größten ältesten Behindertenverbände in Deutschland. Er wurde 1917 gegründet und zählt rund 550.000 Mitglieder.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr.: 23 / 2013, 15. Mai 2013
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Mai 2013