Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss - 7. Juni 2012
Patientenvertreter fordern patientenorientierte Planung der ärztlichen Versorgung
Gutachten belegt Handlungsbedarf und zeigt Lösungswege auf
Presseerklärung zum Pressehintergrundgespräch der Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss am 5. Juni 2012
Eine patientenorientierte Planung der ärztlichen Versorgung fordern die Patientenvertreter im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), um Fehl-, Über- und Unterversorgung wirksam abzubauen. Grundlage soll der tatsächliche Bedarf der betroffenen Bevölkerung sein. Heute wird die erforderliche Zahl der Ärzte im Verhältnis zur Einwohnerzahl einer Region festgelegt, unabhängig davon wie alt, arm oder krank die Menschen sind. Dass eine patientenorientiertere Planung nötig und möglich ist, belegt ein Gutachten des IGES-Instituts, das die Patientenvertreter heute vorgestellt haben. Um die Vorschläge umzusetzen, müsste der G-BA die Bedarfsplanungsrichtlinie entsprechend ändern. Darüber hinaus fordern die Patientenvertreter mehr Beteiligungsrechte.
Die Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss hatte das IGES-Institut mit einem Gutachten zur Bedarfsplanung beauftragt. Das Ergebnis: Es ist ohne weiteres möglich, Faktoren wie Alter, Geschlecht, sozioökonomische Situation und Krankheitslast der Versicherten bei der Festlegung des Ärztebedarfs zu berücksichtigen. Das Gutachten[1] schlägt außerdem konkrete Verfahren vor, wie sich eine wohnortnahe Erreichbarkeit der Ärzte sicherstellen lässt.
"Wir brauchen einen grundlegenden Perspektivenwechsel: Die Bedürfnisse von Patientinnen und Patienten müssen endlich Eingang finden in die Planung des Bedarfs an Ärzten", erklärt Ursula Faubel, Sprecherin der Patientenvertreter im Unterausschuss Bedarfsplanung. Auf Grundlage des Gutachtens sei es möglich, die zentralen Forderungen der Patientenvertretung umzusetzen:
Darüber hinaus fordern die Patientenvertreter eine Änderung des rechtlichen Rahmens, um sicherzustellen, dass die Interessen von Patientinnen und Patienten bei der Planung hinreichend berücksichtigt werden. "Der Gesetzgeber muss sicher stellen, dass die Bedarfspläne unter Beteiligung der Patientenvertretung an der Beratung festgelegt werden und ein Antragsrecht der Patientenvertretung besteht", erklärt Faubel. Dies ist bislang nicht der Fall.
[1] http://www.iges.de/presse07/pressemeldungen_2012/bedarfsplanung/e11838/infoboxContent11841/IGESInstitut_GutachtenzurNeuordnungderrztlichenBedarfsplanung_Mai2012_ger.pdf
Ansprechpartnerin:
Ursula Faubel
DBR/Deutsche Rheuma-Liga Bundesverband e.V.
E-Mail: bv.faubel@rheuma-liga.de
Die Patientenvertretung im G-BA besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der vier maßgeblichen Patientenorganisationen entsprechend der Patientenbeteiligungsverordnung:
- Deutscher Behindertenrat
- Bundesarbeitsgemeinschaft PatientInnenstellen und -initiativen
- Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V.
- Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Die Patientenvertretung im G-BA kann mitberaten und Anträge stellen, hat aber kein Stimmrecht.
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Quelle:
Pressemitteilung vom 7. Juni 2012
Herausgeber: BAG SELBSTHILFE
Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung
und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V.
Kirchfeldstr. 149, 40215 Düsseldorf
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veröffentlicht im Schattenblick zum 9. Juni 2012