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KASSEN/1917: COVID-19 - Körperliche Untersuchungen durch den Medizinischen Dienst ausgesetzt (MDS)


Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e. V. (MDS)
Pressemitteilung vom 18. März 2020

Schutz der Versicherten hat Vorrang - körperliche Untersuchungen durch Medizinischen Dienst ausgesetzt


Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus sind massiv ausgeweitet worden, um Infektionsketten zu unterbrechen, das Fortschreiten der Pandemie zu verlangsamen und so eine Überforderung des Gesundheitssystems zu verhindern. Auch die Medizinischen Dienste wirken an dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe mit. Um besonders verletzliche Personengruppen wie zum Beispiel pflegebedürftige Menschen zu schützen, setzen die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) jedwede Form der körperlichen Untersuchung aus.

"Die MDK-Gemeinschaft hat festgelegt, dass zum Schutz der pflegebedürftigen und vorerkrankten Menschen ab sofort keine persönlichen Begutachtungen in Pflegeheimen und in eigener Häuslichkeit zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit erfolgen", sagt Dr. Peter Pick, Geschäftsführer des MDS. Stattdessen werden die Medizinischen Dienste die Einstufung in Pflegegrade auf Basis der bereits vorliegenden Informationen und eines ergänzenden Telefoninterviews mit den Pflegebedürftigen bzw. ihren Bezugspersonen vornehmen. Auf diese Weise werden der zeitnahe Leistungsbezug und die damit verbundene Versorgung sichergestellt.

Darüber hinaus werden auch für andere Begutachtungsanlässe alternative Vorgehensweisen festgelegt, die eine Begutachtung ohne körperliche Untersuchung ermöglichen und damit die Versorgung des Versicherten sicherstellen.

Um das Infektionsrisiko für die besonders verletzlichen Personengruppen zu vermindern, haben die MDK bereits die Regelprüfungen der Qualität nach § 114 SGB XI in ambulanten, teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen bis vorläufig Ende Mai ausgesetzt. Ziel ist es, einerseits besonders gefährdete Menschen zu schützen und andererseits die Einrichtungen von Zeitaufwänden durch die Prüftätigkeit zu entlasten.

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Der Medizinische Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS) berät den GKV-Spitzenverband in medizinischen und pflegerischen Fragen. Er koordiniert und fördert die Durchführung der Aufgaben und die Zusammenarbeit der MDK.
Die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) begutachten Antragsteller auf Leistungen der Pflegeversicherung im Auftrag der Pflegekassen.

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Quelle:
Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e. V. (MDS)
Pressemitteilung vom 18. März 2020
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E-Mail: office@mds-eV.de
Internet: www.mds-ev.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 20. März 2020

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