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KASSEN/1905: Durchschnittlicher GKV-Zusatzbeitragssatz steigt im nächsten Jahr moderat (BMG)


Bundesministerium für Gesundheit - 28. Oktober 2019

Durchschnittlicher GKV-Zusatzbeitragssatz steigt im nächsten Jahr moderat


Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird für das Jahr 2020 um 0,2 Prozent auf 1,1 Prozent angehoben. Das hat heute das Bundesministerium für Gesundheit mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger bekanntgeben.

Gewollte Verbesserungen in der Versorgung, medizinischer Fortschritt und eine höhere Nachfrage nach medizinischer Versorgung in einer älter werdenden Gesellschaft führen dazu, dass die Ausgaben stärker steigen als die Einnahmen. Vor dem Hintergrund einer sich abschwächenden Konjunkturlage ist es daher angezeigt, den durchschnittlichen Beitragssatz anzuheben, um die zu erwartenden Ausgaben zu finanzieren.

Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz ist eine statistische Orientierungsgröße für die Haushaltsplanungen und individuellen Beitragssatzentscheidungen der Krankenkassen, die in den nächsten Wochen anstehen und von den zuständigen Aufsichtsbehörden zu genehmigen sind.

Wie hoch der individuelle Zusatzbeitragssatz einer Krankenkasse für ihre Mitglieder tatsächlich ausfällt, legt die jeweilige Krankenkasse selbst fest.

Trotz Anstieg des durchschnittlichen Zusatzbeitrags sind Senkungen bei Kassen mit zu hohen Finanzreserven ab nächstem Jahr möglich. Die Finanzreserven der Kassen sind in den letzten Jahren auf über 20 Milliarden Euro gestiegen. Mehr als die Hälfte der Krankenkassen verfügt derzeit über mehr als eine Monatsausgabe Betriebsmittel und Rücklagen. Solange sie diese Quote überschreiten, dürfen sie ihre Zusatzbeiträge nicht anheben. Einige Kassen, deren Finanzreserven deutlich über eine Grenze von einer Monatsausgabe hinausgehen, müssen diese ab 2020 innerhalb der kommenden drei Jahre schrittweise abzubauen.

Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz wird nach Auswertung der Prognosen des Schätzerkreises zur Einnahmen- und Ausgabenentwicklung der GKV errechnet. Dieser ergibt sich aus der Differenz der vom Schätzerkreis einvernehmlich prognostizierten Einnahmen des Gesundheitsfonds von 240,2 Milliarden Euro und der mehrheitlich vom Bundesversicherungsamt und Bundesministerium für Gesundheit erwarteten Ausgaben der GKV im kommenden Jahr von rund 256,8 Milliarden Euro.


Weitere Informationen finden Sie unter:
www.bundesgesundheitsministerium.de

www.bundesversicherungsamt.de/risikostrukturausgleich/schaetzerkreis.html

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Quelle:
Bundesministerium für Gesundheit, Pressestelle
Pressemitteilung 28. Oktober 2019
Hausanschrift: Friedrichstraße 108, 10117 Berlin
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Internet: www.bmg.bund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 31. Oktober 2019

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