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KASSEN/1901: Eierstockkrebs - Ultraschall der Eierstöcke als Kassenleistung gefordert (idw)


Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V.
Medizin - Kommunikation, 03.04.2019

Diagnose von Eierstockkrebs: DEGUM-Experten fordern Ultraschall der Eierstöcke als Kassenleistung


Um harmlose Eierstockzysten von bösartigem Eierstockkrebs zu unterscheiden, verwenden Ärzte das Ultraschallverfahren. Zysten und Krebsgeschwülste bilden im sonografischen Bild bestimmte Muster, die ein erfahrener Fachmann unterscheiden kann. Für ein hohes Qualitätsniveau der Untersuchung setzt sich die Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin e.V. (DEGUM) ein. Sie fordert, dass der Ultraschall der Eierstöcke eine Kassenleistung wird - auch wenn kein akuter Verdacht auf Eierstockkrebs besteht. Mit diesem Verfahren ist eine frühe Diagnose der Erkrankung gut möglich, wodurch die Überlebensrate der Patientinnen deutlich verbessert werden kann.

An den Eierstöcken können sich gutartige Zysten und bösartige Krebsgeschwüre bilden. Jüngere Frauen sind eher von den harmlosen Zysten betroffen. Eierstockkrebs, das sogenannte Ovarialkarzinom ist bei Frauen unter 50 Jahren selten. Er tritt meistens erst bei älteren Frauen auf. Sowohl Zysten als auch Eierstockkrebs machen sich erst ab einer gewissen Größe bemerkbar, zum Beispiel durch Schmerzen oder Blutungen. Weil sich ein bösartiger Tumor oft schon weit entwickelt hat, wenn er entdeckt wird, hat Eierstockkrebs eine ungünstige Prognose: Nach fünf Jahren leben nach Angabe des Robert Koch-Instituts (RKI) nur noch etwa 41 Prozent der Patientinnen.

"Wichtig für das Überleben der Betroffenen ist eine möglichst frühe Diagnose. Eine gute Möglichkeit hierzu bietet das Ultraschallverfahren, denn bestimmte Muster im Ultraschallbild lassen eine Krebsgeschwulst ziemlich eindeutig erkennen. So wird eine deutliche Unterscheidung von harmloseren Erkrankungen wie Eierstockzysten möglich", erklärt Professor Dr. med. Professor h.c. Eberhard Merz, Experte der DEGUM.

Die harmlose Ultraschalluntersuchung erspart einer Frau möglicherweise eine Gewebeentnahme; diese ist dann nur nötig, wenn der Ultraschallbefund Zweifel offenlässt. Bei Frauen während oder nach den Wechseljahren untersucht der Arzt zusätzlich das Blut auf sogenannte Tumormarker.

Entscheidend für eine sichere Diagnose sind die Qualifikation des behandelnden Arztes und erstklassige Ultraschallgeräte. Die DEGUM sorgt mit ihren Zertifizierungen für entsprechende Standards und gewährleistet sowohl auf personeller als auch auf gerätetechnischer Ebene ein hohes Qualitätsniveau. "Patientinnen sollten darauf achten, die Ultraschalluntersuchung möglichst bei einem von uns zertifizierten Arzt durchführen zu lassen", rät Professor Merz.

Momentan bewertet der von den gesetzlichen Krankenkassen finanzierte Monitor für Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL-Monitor) den Nutzen des Ultraschalls der Eierstöcke zur Krebsfrüherkennung als negativ. Wenn kein akuter Verdacht auf die Erkrankung besteht, müssen Frauen den Ultraschall der Eierstöcke als Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) selbst bezahlen. Professor Dr. med. Professor h.c. Eberhard Merz, Leiter des Zentrums für Ultraschalldiagnostik und Pränatalmedizin Frankfurt, fordert aber: "Das Ultraschallverfahren zur Früherkennung von Eierstockkrebs sollte künftig eine Leistung der Krankenkassen werden - auch wenn kein akuter Verdacht auf Eierstockkrebs besteht." So könne die Überlebensrate der Patientinnen deutlich verbessert werden.


Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung stehen unter:
http://idw-online.de/de/institution76

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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft - idw - Pressemitteilung
Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V.
Medizin - Kommunikation, 03.04.2019
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 6. April 2019

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