Schattenblick →INFOPOOL →MEDIZIN → GESUNDHEITSWESEN

KASSEN/979: Kurznachrichten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vom 13.11.2013 (KBV)


KBV-Kompakt Nr. 46 - Kurznachrichten aus der KBV vom 13. November 2013

→  Bekenntnis zur gemeinsamen KBV
→  Terminvergabe bei Fachärzten: Ärzte lehnen Vierwochenfrist ab
→  KV Brandenburg hat neue Versorgungsmodule entwickelt
→  Neue GOÄ-Rahmenvereinbarung von BÄK und PKV beschlossen
→  Medizinstudenten wollen Allgemeinmedizin im Studium stärken - aber ohne Pflicht



___Kompakt - Aus KBV und KVen___
Bekenntnis zur gemeinsamen KBV

Bei einer Sonder-Vertreterversammlung (VV) der KBV am 8. November haben sich die Delegierten auf eine gemeinsame KBV für alle Hausärzte, Fachärzte und Psychotherapeuten geeinigt. Zuvor wurde ein Antrag auf Einteilung der KBV in einen haus- und einen fachärztlichen Bereich eingereicht. Dieser wurde abgelehnt. "Ein großer Teil der hausärztlichen Delegierten verließ dabei die Sitzung", erläuterte Dr. Stefan Windau, stellvertretender Vorsitzender der VV. "Trotzdem blieb die Vertreterversammlung beschlussfähig." Einstimmig bekannte sie sich zur KBV als gemeinsame Vertretung aller Vertragsärzte und Psychotherapeuten in Deutschland. Als "Warnzeichen an den Vorstand" wurde formal ein Abwahlverfahren eingeleitet, über das bei der VV am 6. Dezember entschieden wird. Bis dahin bleibe die KBV voll handlungs- und funktionsfähig, sagte Windau.

(Pressemitteilung der KBV, 11. November)

*

Terminvergabe bei Fachärzten: Ärzte lehnen Vierwochenfrist ab

Die Ärzteschaft hat sich kritisch zu der vorgeschlagenen Vierwochenfrist von CDU/CSU und SPD geäußert. Nach den Koalitionsverhandlungen der AG Gesundheit hatten Jens Spahn (CDU) und Karl Lauterbach (SPD) angekündigt, dass Patienten, die länger als vier Wochen auf einen Facharzttermin warten, zur Behandlung in eine Klinik kommen sollen. Die Behandlungskosten hätten die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) zu tragen. Dr. Andreas Köhler, Vorstandsvorsitzender der KBV, äußerte sich zu den Plänen: "Wenn man die Fachärzte und die Kassenärztlichen Vereinigungen in die Pflicht nimmt, dann müssen auch Lösungen gefunden werden, wie man die heute schon häufig überlasteten Praxen entlasten kann." Der Vorstand der KV Westfalen-Lippe weist darauf hin, dass es einen weiteren Abschreckungsfaktor für junge Mediziner darstellt, wenn Ärzten ihre medizinische Entscheidungsfreiheit genommen würde. Der stellvertretende 0Vorstandsvorsitzende der KV Niedersachsen, Dr. Jörg Berling, befürchtet häufig wechselnde Ärzte und längere Anfahrtswege für die Patienten. Auch bei den Verbänden formt sich Widerstand. Dr. Klaus Reinhardt, Vorsitzender des Hartmannbundes, ist sich sicher, dass diese Strategie keine Probleme löse, sondern für mehr Bürokratie sorge: "Wer überprüft, welche Wartezeiten bei welchem Facharzt vorliegen? Wie viele Fachärzte müssen angefragt sein, bevor der Patient die Berechtigung erwirbt, direkt die Klinik aufzusuchen?"

(Stellungnahme der KBV, 8. November; Statement der KV Westfalen-Lippe, 8. November; Statement der KV Niedersachsen, 8. November; Pressemitteilung des Hartmannbundes, 8. November)

*

KV Brandenburg hat neue Versorgungsmodule entwickelt

Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Brandenburg hat das Maßnahmenpaket "KV RegioMed" entwickelt, das mit vier verschiedenen Modellen die ambulante wohnortnahe medizinische Versorgung sicherstellen soll. Je nach den konkreten örtlichen Gegebenheiten unterstützt die KV Brandenburg die ambulante Versorgung mit Kooperationszentren, Arztpraxen, Bereitschaftspraxen oder Patientenbussen. Insbesondere in ländlichen Regionen können Ärzte somit ambulant tätig werden, ohne das finanzielle Risiko einer Niederlassung eingehen zu müssen, erklärte die KV Brandenburg. Alle vier Versorgungsmodule sind bereits in Brandenburg etabliert oder werden erprobt. Josef Hecken, Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses, begrüßte das KV RegioMed Modell: "Neue Wege in der Sicherstellung der ambulanten Versorgung zu gehen sei umso wichtiger, seitdem sich das Steuerungselement der Bedarfsplanung als Chimäre erwiesen habe."

(Pressemitteilung der KV Brandenburg; Ärzte Zeitung online, 11. November)

Raute

___Kompakt - Aus den Verbänden___
Neue GOÄ-Rahmenvereinbarung von BÄK und PKV beschlossen

Auf eine Rahmenvereinbarung bei der Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) haben sich die Bundesärztekammer (BÄK) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) geeinigt. Bis Ende 2014 soll eine gremienreife Entwurfsfassung der neuen GOÄ vorliegen. In der nun unterzeichneten Rahmenvereinbarung sind konkrete Zeitvorgaben und Zielvereinbarungen festgelegt worden. Außerdem sieht das Papier die Gründung einer Gemeinsamen Kommission zur Novellierung, Weiterentwicklung und Pflege der GOÄ mit Datenstelle vor. "Die gemeinsame Vereinbarung ermöglicht es, die neue GOÄ auf eine betriebswirtschaftlich kalkulierte und nachvollziehbare Grundlage zu stellen. Mit der Gründung einer gemeinsamen Kommission wird zudem sichergestellt, dass medizinische Innovationen zeitnah aufgenommen werden können. Das bedeutet mehr Sicherheit und Qualität für alle Versicherten", sagte PKV-Verbandsvorsitzender Uwe Laue. Die GOÄ sei laut BÄK und PKV-Verband nur teilweise aktualisiert worden und stammt zum Teil noch aus den 1970er Jahren. Eine Novellierung der GOÄ sei deswegen unstrittig und im Interesse der Patienten und Beteiligten.

(Pressemitteilung der Bundesärztekammer, 13. November)

*

Medizinstudenten wollen Allgemeinmedizin im Studium stärken - aber ohne Pflicht

Die Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland (bvmd) hat vorgeschlagen, allgemeinmedizinische Lehrstühle an allen medizinischen Fakultäten zu etablieren. Das soll eine qualitativ hochwertige Lehre in Zusammenarbeit mit den Lehrpraxen gewährleisten. Ein Pflichtquartal in der Allgemeinmedizin im Praktischen Jahr, wie von der Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin vorgeschlagen, lehnte sie hingegen ab. Die Wahlmöglichkeit solle bestehen bleiben, hieß es aus der bvmd, und weiter: "Durch ein spätes Einbringen der Allgemeinmedizin ins Studium, kann bei den Studierenden kein bleibender Eindruck hinterlassen werden, ein bereits gewecktes Interesse kann so nicht mehr gestillt oder bekräftigt werden."

(Pressemitteilung der bvmd, 7. November)

*

Quelle:
Newsletter KBV-Kompakt Nr. 46 vom 13. November 2013
Herausgeber: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Impressum: http://www.kbv.de/8.html
Redaktion: Dezernat Kommunikation der KBV
Telefon: 030 / 4005 - 2203, Fax: 030 / 4005 - 27 2203
E-Mail: info@kbv.de
Internet: www.kbv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 16. November 2013