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KASSEN/966: Kurznachrichten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vom 26.09.2013 (KBV)


KBV-Kompakt Nr. 39 - Kurznachrichten aus der KBV vom 26. September 2013

→  EBM tritt planmäßig am 1. Oktober in Kraft
→  KBV erreicht Meilenstein: Delegation statt Substitution
→  Dr. Hofmeister neuer stellvertretender Vorstand der KV Hamburg



___Kompakt - Aus KBV und KVen___
EBM tritt planmäßig am 1. Oktober in Kraft

Die Vertreterversammlung (VV) der KBV hat sich darauf geeinigt, den Start der Weiterentwicklungen des Erweiterten Bewertungsmaßstabs (EBM) beim 1. Oktober zu belassen. Geknüpft ist diese Vereinbarung jedoch an eine Bedingung: Die KBV muss mit dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Änderungen am EBM vornehmen. Sollten sich KBV und GKV-Spitzenverband nicht bis Ende November einigen, soll der EBM zum darauffolgenden Quartal ausgesetzt werden. Die Änderungen im EBM gelten beispielsweise für den Chronikerzuschlag, die Vorhaltepauschale und Gesprächsleistungen. Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein hatte in ihrer VV beschlossen, die Gesprächsleistung in den Regelleistungsvolumina zu belassen. Im neuen EBM ist vorgesehen, diese künftig einzeln abzurechnen. Bei der KV Nordrhein hatte ein Simulationsrechner jedoch gezeigt, dass für die Hausärzte in Nordrhein ein Minus entstehen würde.

(Ärzte Zeitung online, 23. September; Pressemitteilung der KV Nordrhein, 13. September)

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KBV erreicht Meilenstein: Delegation statt Substitution

KBV und Krankenkassen haben sich bei der Delegation ärztlicher Leistungen bezüglich der Rahmenbedingungen geeinigt. Zum 1. Oktober tritt eine Vereinbarung in Kraft, in der klar geregelt ist, unter welchen Bedingungen, wem welche ärztlichen Leistungen übertragen werden können. "Die Verantwortung für Qualität und Angemessenheit einer deligierten Leistung darf nicht abgegeben werden, sondern muss in den Händen der niedergelassenen Ärzte liegen", betonte KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Köhler. Dabei müssen Ärzte ihrer Auswahl-, Anleitungs- und Überwachungspflicht nachkommen. Dipl.-Med. Regina Feldmann erklärte: "Besonders vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung ist die Vereinbarung das richtige Signal. Die Delegation ärztlicher Leistungen ist aus dem Praxisalltag nicht mehr wegzudenken."

(Pressemitteilung der KBV, 23. September)

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Dr. Hofmeister neuer stellvertretender Vorstand der KV Hamburg

Dr. Stephan Hofmeister ist ab 16. Januar 2014 stellvertretender Vorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Hamburg. Er löst damit Dieter Bollmann ab. Bis zu seinem Amtsantritt bleibt Hofmeister stellvertretender Vorsitzender der Vertreterversammlung. Mit großer Stimmenmehrheit wurde Hofmeister auf der Vertreterversammlung gewählt. Zusammen mit Walter Plassmann wolle Hofmeister die KV Hamburg von innen mit Ruhe und Bedacht führen und nach außen die Interessen der Ärzte und Psychotherapeuten klar und vehement vertreten.

(Pressemitteilung der KV Hamburg, 26. September)

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Quelle:
Newsletter KBV-Kompakt Nr. 39 vom 26. September 2013
Herausgeber: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Impressum: http://www.kbv.de/8.html
Redaktion: Dezernat Kommunikation der KBV
Telefon: 030 / 4005 - 2203, Fax: 030 / 4005 - 27 2203
E-Mail: info@kbv.de
Internet: www.kbv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Oktober 2013