Schattenblick →INFOPOOL →MEDIZIN → GESUNDHEITSWESEN

KASSEN/913: Kurznachrichten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vom 19.12.2012 (KBV)


KBV-Kompakt Nr. 51 - Kurznachrichten aus der KBV vom 19. Dezember 2012

→  Krebsregistergesetz nimmt Form an
→  Gericht senkt Mindestmenge für Behandlung von Frühgeborenen wieder ab
→  Richtig kooperieren: KBV-Broschüre schafft Klarheit für Ärzte
→  KBV veröffentlicht Qualitätsbericht 2012
→  Honorarverhandlungen in Berlin abgeschlossen
→  KV Hessen kritisiert KBV-Konzept zum EBM
→  Verband der Ersatzkassen bekennt sich zur Selbstverwaltung



___Kompakt - Aus Berlin___
Krebsregistergesetz nimmt Form an

Der Bundesgesundheitsminister, Daniel Bahr (FDP), Vertreter der Länder und die Deutsche Krebshilfe haben sich darauf verständigt, wie der Aufbau der geplanten klinischen Krebsregister finanziert werden soll. Die Deutsche Krebshilfe übernimmt mit 7,2 Millionen Euro 90 Prozent der Kosten. Den Rest zahlen die Länder. In den Registern sollen laut Bundesgesundheitsministerium (BMG) alle wichtigen Daten, die im Verlaufe einer Krebserkrankung und ihrer Behandlung anfallen, erfasst werden. Sie sind Teil des geplanten Krebsfrüherkennnungs- und -registergesetzes.

(Pressemitteilung des BMG, 13. Dezember)

*

Gericht senkt Mindestmenge für Behandlung von Frühgeborenen wieder ab

Das Bundessozialgericht hat die Mindestmenge, ab der Krankenhäuser Frühgeborene mit einem Gewicht unter 1250 Gramm behandeln dürfen, wieder von 30 auf 14 abgesenkt. Die Schwelle von 30 Behandlungsfällen pro Jahr hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im Jahr 2010 festgesetzt. Dem Bundessozialgericht fehlte dafür eine ausreichende Begründung. Grundsätzlich sei es aber Aufgabe des G-BA im Rahmen der Qualitätssicherung, Mindestmengen festzulegen. Geklagt hatten mehrere Kliniken. Der G-BA will jetzt die Studienlage für eine höhere Schwelle prüfen. Der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Alfred Dänzer, sagte dazu: "Die DKG begrüßt die Klarstellung, dass Mindestmengen wissenschaftlich belegbar festgelegt werden müssen. Wenn der G-BA das Instrument der Mindestmenge weiterentwickeln will, muss er für die Krankenhäuser, die erwiesenermaßen eine gute Ergebnisqualität haben, Ausnahmen schaffen."

(Ärzte Zeitung, 18. Dezember; Pressemitteilung der DKG, 18. Dezember)

Raute

___Kompakt - Aus KBV und KVen___
Richtig kooperieren: KBV-Broschüre schafft Klarheit für Ärzte

Die KBV hat die Broschüre "Richtig kooperieren" veröffentlicht. Sie informiert Ärzte über zulässige und unzulässige Formen der Zusammenarbeit mit Dritten. Kooperation im Gesundheitswesen sei wichtig und gewünscht, sagte der Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Andreas Köhler. "Korruption hingegen muss bestraft werden. Grenzen aufzeigen, informieren und Transparenz schaffen wollen wir mit der neuen Broschüre", erklärte er. Die Publikation gibt Ärzten praxisnahe Beispiele an die Hand und einen Überblick wichtiger Paragraphen des Berufs- und Sozialrechts. Ein Interview mit dem KBV-Chef zu Kooperation und Korruption im Gesundheitswesen zeigt KV-on, das Web-TV der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen).

(Pressemitteilung der KBV, 17. Dezember, Videopodcast auf KV-on, 17. Dezember)

*

KBV veröffentlicht Qualitätsbericht 2012

Der neue Qualitätsbericht der KBV gibt einen Überblick über die Qualitätsförderung in der vertragsärztlichen Versorgung. Der KBV-Vorstandsvorsitzende, Dr. Andreas Köhler, machte deutlich: "Qualitätsberichterstattung darf nicht zum Selbstzweck werden, aber auch nicht mit dem Hinweis auf den bürokratischen Aufwand verhindert werden." Sie trage maßgeblich zu einer hohen Qualität der Patientenversorgung bei. Erstmals enthält der Bericht die Verlaufsdaten des Disease-Management-Programms Diabetes mellitus Typ 2 der Jahre 2009 bis 2011. Die Qualitätssicherung bei der Hörgeräteverordnung ist ebenso ein neues Thema.

(Pressemitteilung der KBV, 18. Dezember)

*

Honorarverhandlungen in Berlin abgeschlossen

Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin hat als erste KV die regionalen Verhandlungen über das ärztliche Honorar mit den Krankenkassen beendet. Für Berliner Ärzte bedeutet das eine Honorarsteigerung von insgesamt 33,5 Millionen Euro im kommenden Jahr. Das entspricht 3,5 Prozent. Beide Seiten zeigten sich mit dem Ergebnis zufrieden. Die Einigung auf Landesebene schließt an die Vereinbarung zwischen KBV und Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung an.

(Gemeinsame Pressemitteilung der KV Berlin und der Berliner Krankenkassenverbände, 17. Dezember)

*

KV Hessen kritisiert KBV-Konzept zum EBM

Die Mitglieder der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Hessen haben eine Umverteilung von ärztlichem Honorar abgelehnt. Sie begrüßten zwar die Weiterentwicklung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM), um die ärztliche Grundversorgung zu stärken. Allerdings dürfe das nicht zu Lasten anderer Fachgruppen geschehen. In einer Resolution forderten sie daher KBV-Vorstandsvorsitzenden Dr. Andreas Köhler auf, von seinem Vorhaben Abstand zu nehmen.

(Pressemitteilung der KV Hessen, 18. Dezember)

Raute

___Kompakt - Aus den Verbänden___
Verband der Ersatzkassen bekennt sich zur Selbstverwaltung

Die Mitglieder des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) haben sich auf ihrer Versammlung zur gemeinsamen Selbstverwaltung bekannt und auch Politik, Ärzte sowie andere Krankenkassen dazu aufgefordert. "Die gemeinsame Selbstverwaltung steht für Versicherten- und Praxisnähe, sie sorgt dafür, dass die medizinische Versorgung leistungsfähig, wirtschaftlich, qualitativ hochwertig, gerecht und fair abläuft", sagte der Verbandsvorsitzende des vdek, Christian Zahn. Das Selbstverwaltungsprinzip dürfe nicht weiter ausgehöhlt werden und müsse politisch unabhängig bleiben.

(Pressemitteilung des vdek, 18. Dezember)

*

Quelle:
Newsletter KBV-Kompakt Nr. 51 vom 19. Dezember 2012
Herausgeber: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Impressum: http://www.kbv.de/8.html
Redaktion: Dezernat Kommunikation der KBV
Telefon: 030 / 4005 - 2203, Fax: 030 / 4005 - 27 2203
E-Mail: info@kbv.de
Internet: www.kbv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Dezember 2012