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KASSEN/880: Kurznachrichten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vom 27.06.2012 (KBV)


KBV-Kompakt Nr. 26 - Kurznachrichten aus der KBV vom 27. Juni 2012

→  Approbationsordnung für Ärzte: Der Weg ist frei
→  Gutachten zum Wettbewerb im Gesundheitswesen erstellt
→  Freiberuflichkeit von Ärzten: KBV begrüßt BGH-Urteil
→  Praxisgebühr weiterhin von KVen unter Beschuss
→  KV Rheinland-Pfalz erfasst den medizinischen Versorgungsbedarf
→  KV Bremen gibt Ratschläge zu Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL)
→  Berlinweite Koordinierungsstelle für Allgemeinmedizin (KoStA) eingerichtet



___Kompakt - Aus Berlin___
Approbationsordnung für Ärzte: Der Weg ist frei

Das Bundeskabinett hat die Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte zur Kenntnis genommen und will sie im Juli verkünden. Mit der neuen Regelung wird die Allgemeinmedizin in der ärztlichen Ausbildung gestärkt. Außerdem sollen vermehrt Ärzte zu einer Niederlassung bewogen werden. Die Verordnung ergänzt damit die Maßnahmen des Versorgungsstrukturgesetzes, eine flächendeckende bedarfsgerechte und wohnortnahe ärztliche Versorgung sicherzustellen.

(Pressemitteilung des BMG, 27. Juni)

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Gutachten zum Wettbewerb im Gesundheitswesen erstellt

Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen hat das Gutachten "Wettbewerb an der Schnittstelle zwischen ambulanter und stationärer Gesundheitsversorgung" dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) vorgestellt. Es enthält Konzepte und Vorschläge zum Schnittstellenmanagement, Qualitätswettbewerb und zu den erforderlichen Rahmenbedingungen in der sektorenübergreifenden Versorgung. Sie sollen die Effizienz und Effektivität im Gesundheitssystem steigern. Ziel des Sachverständigenrates ist es außerdem, im Leistungsbereich den Qualitätswettbewerb als gleichgewichtige wettbewerbliche Säule neben dem Preiswettbewerb zu stärken.

(Pressemitteilung des BMG, 20. Juni)

Raute

___Kompakt - Aus KBV und KVen___
Freiberuflichkeit von Ärzten: KBV begrüßt BGH-Urteil

Der Bundesgerichtshof hat am 22. Juni entschieden, dass niedergelassene Ärzte weder als Amtsträger noch als Beauftragte der gesetzlichen Krankenkassen anzusehen und daher im Falle von Korruption nicht automatisch zu belangen sind. Der Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Andreas Köhler, bewertet das Urteil als positiv: "Die Richter haben vollkommen richtig festgestellt, dass niedergelassene Ärzte keine Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen." Diese Entscheidung, so Köhler, stärke die ärztliche Freiberuflichkeit. Bestechung und Korruption hätten im Umfeld der ärztlichen Berufsausübung nichts zu suchen, erklärte Dr. Klaus Reinhardt, Vorsitzender des Hartmannbundes. Dies regele das Berufsrecht schon seit Jahrzehnten unmissverständlich. Einig sind sich Köhler und Reinhardt über die entscheidende Bedeutung eines vertrauensvollen Arzt-Patienten-Verhältnisses.

(Pressemitteilung der KBV, 22. Juni; Pressemitteilung des Hartmannbundes, 25. Juni)

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Praxisgebühr weiterhin von KVen unter Beschuss

Nachdem in Bayern die bundesweite Kampagne zur Abschaffung der Praxisgebühr begonnen hat, folgten nun die KVen aus Hamburg und Baden-Württemberg der Aktion. Während die Hansestadt eine Unterschriftenaktion in den Praxen gestartet hat, stellt die KV aus dem Süden Informationen im Internet bereit und bietet die Möglichkeit eines Online-Votings. Die Praxisgebühr habe sich unbestritten nicht bewährt. Sie schaffe in den Praxen hohe Bürokratie und sei für die Patienten ein Ärgernis ohnegleichen, erklärte Dr. Norbert Metke, Vorstandsvorsitzender der KV Baden-Württemberg. Die Aktion der KV Bayerns hat unterdessen großen Zuspruch gefunden. Nach drei Wochen haben 100.000 Bürger mit ihrer Unterschrift signalisiert, dass die Praxisgebühr abgeschafft werden sollte.

(Pressemitteilung der KV Baden-Württemberg, 25. Juni; Pressemitteilung der KV Bayerns, 21. Juni; Pressemitteilung der KV Hamburg, 27. Juni)

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KV Rheinland-Pfalz erfasst den medizinischen Versorgungsbedarf

Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Rheinland-Pfalz hat den Versorgungsatlas 2012 veröffentlicht. Er enthält Daten zur Bevölkerungsentwicklung, zu Veränderungen der Altersstruktur und des Gesundheitszustands der Bevökerung sowie zu Altersstruktur der Ärzte und Prognosen über weitere Entwicklungen. Da zukünftig noch mehr Ärzte notwendig seien, um die Versorgungsqualität aufrecht zu erhalten, wolle die KV den Arztberuf attraktiver machen, erklärte die Vorsitzende, Dr. Sigrid Ultes-Kaiser. Bürokratieabbau und der Wegfall des Regressrisikos sowie eine solide finanzielle Ausstattung des ambulanten Sektors seien daher unabdingbar, betonte sie weiter.

(Pressemitteilung der KV Rheinland-Pfalz, 22. Juni)

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KV Bremen gibt Ratschläge zu Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL)

Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Bremen hat einen IGeL-Ratgeber für Ärzte und Psychotherapeuten herausgebracht. Er dient als Leitfaden bei Aspekten wie Marketing, Beratungsgespräch und Abrechnung und enthält Standpunkte von Ärzten und Patienten. "Dieser Ratgeber arbeitet nicht mit erhobenem Zeigefinger, sondern setzt auf Einsicht und Verständnis: IGeLn mit Anstand lautet die Devise", erklärte Dr. Jörg Hermann, Vorsitzender der KV.

(Pressemitteilung der KV Bremen, 22, Juni)

Raute

___Kompakt - Aus den Verbänden___
Berlinweite Koordinierungsstelle für Allgemeinmedizin (KoStA) eingerichtet

Am 1. Juli wird die gemeinsame KoStA der Berliner Krankenhausgesellschaft (BKG), der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin und der Ärztekammer Berlin (ÄKB) eröffnet. Sie soll in der Bundeshauptstadt als Schnittstelle für die allgemeinmedizinische Weiterbildung von approbierten Ärzten im ambulanten und klinischen Bereich dienen. Die KoStA helfe dabei, diese Weiterbildung strukturierter und organisierter zu gestalten, sagte ÄKB-Präsident Dr. Günther Jonitz.

(Gemeinsame Pressemitteilung von BKG, KV Berlin und ÄKB, 27. Juni)

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Quelle:
Newsletter KBV-Kompakt Nr. 26 vom 27. Juni 2012
Herausgeber: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Impressum: http://www.kbv.de/8.html
Redaktion: Dezernat Kommunikation der KBV
Telefon: 030 / 4005 - 2203, Fax: 030 / 4005 - 27 2203
E-Mail: info@kbv.de
Internet: www.kbv.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 30. Juni 2012