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KASSEN/810: Kurznachrichten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vom 08.06.2011 (KBV)


KBV-Kompakt - Kurznachrichten aus der KBV vom 8. Juni 2011


→  Bundesgesundheitsministerium will Krankenkassenbeiträge nicht senken
→  Bundesregierung plant Einsatz von Transplantationsbeauftragen in Entnahmekliniken
→  Neues Versorgungskonzept soll Wartezeit auf Therapie bei Essstörungen reduzieren
→  KV Rheinland-Pfalz: Prozentuale Eigenbeteiligung der Patienten sorgt für mehr Transparenz
→  Elektronische Gesundheitskarte soll überprüft werden
→  Montgomery zum neuen Präsidenten der Bundesärztekammer gewählt
→  Berufsordnung für Ärzte novelliert
→  Ärztetag fordert eine flexiblere Vergabe von Medizinstudienplätzen

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___Aus Berlin___

Bundesgesundheitsministerium will Krankenkassenbeiträge nicht senken

Trotz Überschüsse im Gesundheitsfonds sieht das Bundesgesundheitsministerium keine Möglichkeit, die Krankenkassenbeiträge zu senken. Die Reserven im Gesundheitsfonds würden auch weiterhin benötigt, sagte ein Sprecher. Laut dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bleiben zum Jahresende mehr als zwei Milliarden Euro an nicht benötigten Mitteln im Fonds übrig. Die Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Dr. Doris Pfeiffer, hatte sich dafür ausgesprochen, Überschüsse zur Entlastung der Beitragszahler zu verwenden.

Dr. Andreas Köhler, Vorstandsvorsitzender der KBV, erklärte dazu: "Die Krankheitslast der Menschen in Deutschland steigt und damit wachsen auch die Anforderungen an die medizinische Versorgung und Betreuung. Um die Versorgung der Patienten auch in den nächsten Jahren zu sichern, brauchen wir mehr Finanzmittel. Eine steigende Morbidität der Bevölkerung und die Auflösung alter familiärer Betreuungsstrukturen stellen die niedergelassenen Ärzte vor neue Herausforderungen. Es kann nicht sein, dass milliardenschwere Überschüsse aus dem Gesundheitsfonds, die die Kassen stolz vermelden, nicht der Versorgung der Menschen zugute kommen."

(Agenturmeldung, 8. Juni; Pressemitteilung der KBV, 7. Juni; Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes, 8. Juni)


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Bundesregierung plant Einsatz von Transplantationsbeauftragen in Entnahmekliniken

Die Bundesregierung plant, das Transplantationsgesetz zu ändern. Einen Gesetzesentwurf dazu hat die Regierung bereits beschlossen. Die Bundesregierung sei verpflichtet, eine entsprechende EU-Richtlinie über Qualitäts- und Sicherheitsstandards für zur Transplantation bestimmte Organe umzusetzen, so das Bundesgesundheitsministerium. Unter anderem sollen Entnahmekrankenhäuser mindestens einen Transplantationsbeauftragten berufen. Dieser ist vor Ort für den Organspendeprozess verantwortlich. Der Transplantationsbeauftragte soll beispielsweise potenzielle Organspender ausmachen, melden und dabei Verbindungsglied des Krankenhauses zu den Transplantationszentren und zur Koordinierungsstelle sein. Die Beauftragten informieren und unterstützen auch das Krankenhauspersonal in Fragen der Organspende. Oft betreuen und klären sie auch Angehörigen auf.

Im Vorfeld hat der Nationale Ethikrat gefordert, dass jeder Tote ein potenzieller Organspender sein solle. Nur wenn sich ein Patient zu Lebzeiten ausdrücklich gegen eine Organspende nach dem Tod aussprechen würde, werden keine Organe entnommen. Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) und Unionsfraktionsvorsitzender Volker Kauder (CDU) sprachen sich gegen diese Widerspruchslösung aus. (Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums, 6. Juni; taz, 6. Juni)

Raute

___Aus KBV und KVen___

Neues Versorgungskonzept soll Wartezeit auf Therapie bei Essstörungen reduzieren

Die Vertragswerkstatt der KBV hat ein neues Versorgungskonzept für an Bulimie oder Magersucht erkrankte Kinder vorgestellt. KBV-Vorstand Dr. Carl-Heinz Müller rief die Krankenkassen zur Teilnahme an dem Vertrag auf. "Kinder leiden fast ebenso häufig wie Erwachsene an psychischen Erkrankungen. Doch oftmals fehlen geeignete Versorgungsstrukturen, während die Wartezeiten für vorhandene Therapieplätze sehr lang sind. Deshalb zielt unser Konzept auf eine frühe Intervention, um die Heilungschancen zu erhöhen, auf einen niederschwelligen Zugang sowie auf die Kooperation der Akteure für einen zeitnahen Therapiebeginn", erklärte er. Multiprofessionelle Teams und eine interdisziplinäre Koordination sowie Dokumentation seien Kernbestandteile des Versorgungskonzeptes.

An dessen Entwicklung mitgewirkt haben der Berufsverband Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie in Deutschland, der Berufsverband deutscher Psychiater und Psychotherapeuten, die Deutsche Psychotherapeutenvereinigung und der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte. Essstörungen gehören zu den häufigsten chronischen Erkrankungen im Kindes- und Jugendalter und weisen eine hohe Letalitätsrate auf.

(Pressemitteilung der KBV, 3. Juni)


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KV Rheinland-Pfalz - Prozentuale Eigenbeteiligung der Patienten sorgt für mehr Transparenz

Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Rheinland-Pfalz setzt sich für eine prozentuale Eigenbeteiligung von Patienten ein. Die Beteiligung soll für mehr Eigenverantwortung sorgen und ein hohes Maß an Transparenz hinsichtlich der Leistungsabfrage ärztlicher Leistungen garantieren. Die ambulante ärztliche Versorgung könne laut der KV bei einer älter werdenden Gesellschaft nicht ohne einen verantwortungsvollen Umgang mit den Ressourcen aufrecht erhalten werden. Zuvor hatte sich das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz gegen eine Eigenbeteiligung ausgesprochen.

(Pressemitteilung der KV Rheinland-Pfalz, 1. Juni)


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Elektronische Gesundheitskarte soll überprüft werden

Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Baden-Württemberg fordert angesichts einer Schwachstelle der Kartenterminals bei der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) eine Überprüfung durch den Bundesdatenschutzbeauftragten. "Der Bundesdatenschutzbeauftragte soll in einem Eilverfahren gebeten werden zu prüfen, ob die Einführung der eGK unter den gegebenen Umständen überhaupt vertretbar ist", sagte der Vorstandsvorsitzende der KV, Dr. Norbert Metke. Die KBV forderte von den Herstellern der Kartenterminals die Schwachstelle umgehend zu beheben. Den Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten sollen dadurch keine Zusatzkosten entstehen. Die KBV betonte, dass Patientendaten nicht betroffen sind.

(Pressemitteilung der KV Baden-Württemberg, 3. Juni)

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___Aus den Verbänden___

Montgomery zum neuen Präsidenten der Bundesärztekammer gewählt

Die Delegierten des Deutschen Ärztetages haben ein neues Präsidium der Bundesärztekammer (BÄK) gewählt. Neuer Präsident ist Dr. Frank Ulrich Montgomery (59), Facharzt für Radiologie und Präsident der Hamburger Ärztekammer. Er tritt die Nachfolge von Prof. Jörg-Dietrich Hoppe an, der nach zwölf Jahren an der Spitze der BÄK nicht mehr für das Amt kandidierte. Vize-Präsidenten sind Dr. Martina Wenker (52), Fachärztin für Innere Medizin und Präsidentin der Ärztekammer Niedersachsen, sowie Dr. Max Kaplan (58), Facharzt für Allgemeinmedizin und Präsident der Bayerischen Ärztekammer.

Die Delegierten stimmten außerdem über zwei Vorstandssitze ab, die Ärzten vorbehalten sind, die keiner Ärztekammer vorstehen und somit normalerweise auch nicht Mitglied im Vorstand der BÄK sind. Wiedergewählt wurde Rudolf Henke (56), Facharzt für Innere Medizin und Bundesvorsitzender des Marburger Bundes. Neu in den Vorstand gewählt wurde Dr. Ellen Lundershausen, Fachärztin für Hals-Nasen- Ohrenheilkunde und Vize-Präsidentin der Ärztekammer Thüringen. Als vordringliche Aufgabe bezeichnete Montgomery die Novellierung der ärztlichen Gebührenordnung (GOÄ). "Wir brauchen endlich die Reform der GOÄ. Und zwar noch in dieser Legislaturperiode, ohne Öffnungsklausel und auf der Basis des von uns vorgelegten betriebswirtschaftlich durchkalkulierten Vorschlags." Die Ärzteschaft werde sich auch in die parlamentarischen Beratungen des Versorgungsstrukturgesetzes einbringen, kündigte Montgomery an. "Wir wollen, dass die Kompetenzen der Ärztekammern bei der Bedarfsplanung, der Förderung der Allgemeinmedizin und bei der vorgesehenen Neugestaltung des Medizinstudiums berücksichtigt werden."

Der Vorsitzende des Hartmannbundes, Prof. Kuno Winn, verband seine Glückwünsche an die neue Führungsspitze der BÄK mit der Hoffnung, dass sie der Ärzteschaft ein stärkeres politisches Gewicht verleihen möge. Der NAV-Virchow-Bund sei für eine "konstruktive Zusammenarbeit" bereit, sagte Bundesvorsitzender Dr. Dirk Heinrich.

(Pressemitteilung der BÄK, 2. Juni; Pressemitteilung der BÄK, 2. Juni; Pressemitteilung des Hartmannbundes, 2. Juni; Pressemitteilung des NAV- Virchow-Bundes, 2. Juni)


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Berufsordnung für Ärzte novelliert

Bevor Ärzte künftig eine individuelle Gesundheitsleistung erbringen, müssen sie ihre Patienten schriftlich über die Höhe der Kosten informieren, die nicht von den Krankenkassen erstattet werden. Das sieht eine Novellierung der ärztlichen Berufsordnung vor, die die Delegierten des Deutschen Ärztetages in Kiel beschlossen haben. Eine weitere Änderung betrifft Anwendungsbeobachtungen. Künftig muss die Vergütung den Leistungen entsprechen, die Ärzte für "Hersteller oder Erbringer von Arznei-, Heil- und Hilfsmittel oder Medizinprodukte erbringen. Verträge über solche Zusammenschlüsse sind schriftlich abzuschließen und sollen der zuständigen Ärztekammer vorgelegt werden", heißt es in der überarbeiteten Berufsordnung.

(Pressemitteilung der Bundesärztekammer, 3. Juni)


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Ärztetag fordert eine flexiblere Vergabe von Medizinstudienplätzen

Die Bundesärztekammer (BÄK) soll medizinische Fakultäten in die Pflicht nehmen, ihre Möglichkeiten bei der Vergabe von Studienplätzen sinnvoller als bisher zu nutzen. Dies haben die Delegierten des Deutschen Ärztetages in Kiel gefordert. Sie begründeten ihren Beschluss damit, dass ein formalisiertes Verfahren, wie es die Stiftung für Hochschulzulassung durchführt, den individuellen Fähigkeiten eines Bewerbers nicht gerecht werde. Die Fokussierung auf Schulnoten sei zu einseitig und sollte nicht das einzige Merkmal für die Eignung zum Arztberuf darstellen. Neben kognitiven Fähigkeiten seien in besonderer Weise auch soziale und empathische Kompetenzen notwendig. Bei der Studienplatzvergabe sollten auch vor Studienbeginn geleistete Praktika, freiwilliges soziales Engagement oder eine bereits abgeschlossene Berufsausbildung stärker Berücksichtigung finden. Darüber hinaus forderten die Delegierten die Länder auf, zusätzliche Lehrstühle für Allgemeinmedizin einzurichten.

(Pressemitteilung der BÄK, 3. Juni; Pressemitteilung der BÄK, 3. Juni)


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Quelle:
Newsletter KBV-Kompakt vom 8. Juni 2011
Herausgeber: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Impressum: http://www.kbv.de/8.html
Redaktion: Dezernat Kommunikation der KBV
Telefon: 030 / 4005 - 2203, Fax: 030 / 4005 - 27 2203
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Juni 2011