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ARTIKEL/1254: Patientenverfügungen - Ärzte sehen Beratungsbedarf für die Bevölkerung (Thieme)


Thieme Verlag / FZMedNews - Donnerstag, 22. März 2012

Patientenverfügungen - Ärzte sehen Beratungsbedarf für die Bevölkerung


fzm - Unklare Vorgaben in Patientenverfügungen erschweren es nicht nur Ärzten, den mutmaßlichen Willen ihrer bewusstlosen Patienten zu erkennen. Auch für die Angehörigen kann es zu unliebsamen Überraschungen kommen. Intensivmediziner einer Klinik aus Frankfurt bieten der Bevölkerung deshalb Seminare an, die die Qualität der Patientenverfügungen verbessern soll. Über ihre Erfahrungen berichten sie jetzt in der Fachzeitschrift "DMW Deutsche Medizinische Wochenschrift" (Georg Thieme Verlag, Stuttgart. 2012).

Seit dem 1. September 2009 sind Patientenverfügungen für Ärzte rechtlich bindend, erläutert Michael Schöffner, Oberarzt am Agaplesion Markus Krankenhaus in Frankfurt am Main. Die Patientenverfügung gilt dabei unabhängig von der Art und dem Stadium der Erkrankung. Gerade diese fehlende "Reichweitenbegrenzung" bereitet Ärzten und Angehörigen häufig Probleme. Denn wenn die Ärzte den mutmaßlichen Willen ihres Patienten nicht klar in den Patientenverfügungen erkennen können, müssen sie einen vom Gericht bestellten Betreuer kontaktieren. Einige Experten halten dies sogar dann für erforderlich, wenn die Patientenverfügung die Krankheitssituation exakt beschreibt, berichtet Schöffner.

Die Angehörigen sind dann mitunter damit konfrontiert, dass eine dem Patienten fremde Person und nicht der Ehepartner oder die volljährigen Kinder über das weitere Vorgehen entscheidet. Es sei denn, die Patienten haben einen Verwandten ausdrücklich als Stellvertreter festgelegt. Diese Vorsorgevollmacht fehlt in vielen Patientenverfügungen. Der Irrglaube, dass in Deutschland eine automatische Stellvertretung von Verwandten in Gesundheitsfragen existiert, ist weit verbreitet, schreibt Schöffner.

Die Vorsorgevollmacht gehört deshalb zu den Themen der Seminare, die das Markus Krankenhaus in Frankfurt seit Februar 2006 anbietet. In den dreieinhalbstündigen Veranstaltungen werden die jeweils 60 Teilnehmer über die medizinischen, ethischen und rechtlichen Aspekte der Patientenverfügung informiert. Die Mitarbeiter der Klinik erläutern, was aus Sicht von Intensivmedizinern, Krebsexperten, Neurologen, Geriatern, Chirurgen und des Hausarztes bei der Verfassung zu beachten ist. Schöffner: Abschließend gibt es Gelegenheit zu Einzelgesprächen mit den Experten sowie eine Abschlussrunde zur Klärung offener Fragen.

Zwei Umfragen unter den Teilnehmern zeigen, dass Klärungsbedarf bei Patientenverfügungen besteht. Zu den ersten Seminaren hatten über 200 Teilnehmer eine gültige Patientenverfügung mitgebracht. Nach dem Beratungsseminar äußerten nahezu alle die Absicht, ihre Patientenverfügung ändern zu wollen, berichtet Schöffner: Die übergroße Mehrzahl sah einen zum Teil erheblichen Korrekturbedarf.

Nach Einschätzung der Autoren lernen die Teilnehmer im Seminar, gerade die medizinischen Aussagen einer Patientenverfügung besser zu verstehen. Fast alle räumten einer qualifizierten ärztlichen Beratung einen hohen Stellenwert ein. Eine Minderheit war sogar der Ansicht, dass die Bevölkerung vor der Abfassung einer Patientenverfügung zu einer ärztlichen Beratung verpflichtet werden sollte. Schöffner und seine Ko-Autoren fordern dies nicht. Die Erfahrungen aus den Beratungsseminaren würden jedoch zeigen, dass eine deutliche Ausweitung ärztlicher Beratungsangebote bei Hausärzten und Kliniken sinnvoll wäre.

M. Schöffner, K. W. Schmidt, U. Benzenhöfer, S. Sahm:
Patientenverfügung auf dem Prüfstand: Ärztliche Beratung ist unerlässlich.
DMW Deutsche Medizinische Wochenschrift 2012: 137 (10): S. 487-490

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Quelle:
FZMedNews - Donnerstag, 22. März 2012
Georg Thieme Verlag KG
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. März 2012

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