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VORSORGE/573: Eierstockkrebs - Hilft Ultraschall bei der Früherkennung? (UPD)


Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) - 28. Februar 2012

UPD-Beratungsfall des Monats

Eierstockkrebs - Hilft Ultraschall bei der Früherkennung?


Frauenärzte bieten sie als Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) an, doch zur Krebsfrüherkennung scheint die Ultraschalluntersuchung der Eierstöcke nicht geeignet. Sie ist ungenau und viele Frauen werden danach unnötig operiert.


Frauke H. lässt sich regelmäßig auf Eierstockkrebs untersuchen. Einmal im Jahr tastet die Frauenärztin ihren Beckenraum auf verdächtige Hinweise ab - eine Leistung, die von der Krankenkasse für Frauen ab dem 20. Lebensjahr bezahlt wird. Bei ihrem letzten Besuch bietet die Ärztin der 51-Jährigen zur Krebsfrüherkennung zusätzlich einen Ultraschall durch die Scheide an. Diese Kosten übernimmt die Kasse nicht.

"Brauche ich die Untersuchung überhaupt, wenn die Kasse sie nicht bezahlt?", mit dieser Frage wendet sich Frau H. an die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD). Dort erklärt man ihr: Ein sicherer Nachweis, dass der Eierstock-Ultraschall bei der Krebsfrüherkennung nützlich ist, fehlt bislang. Ergeben hatte dies Mitte letzten Jahres eine groß angelegte Untersuchung mehrerer wissenschaftlicher Studien durch das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI).

Warum wird die Ultraschalluntersuchung aber angeboten, wenn ihr Nutzen nicht erwiesen ist? Eierstockkrebs verursacht anfangs meist keine Beschwerden. Mit dem Ultraschall hofft der Arzt, Tumore bei beschwerdefreien Frauen in einem möglichst frühen Stadium zu finden. Dann ist der Krebs oft noch gut zu behandeln oder vielleicht sogar heilbar. Im günstigsten Fall trägt die Früherkennung also dazu bei, dass weniger Frauen an Eierstockkrebs sterben. Aus Sicht der Wissenschaft ist diese Hoffnung aber leider unberechtigt.

Die Untersuchung des DIMDI zeigt, dass Krebs im Frühstadium mit dem Eierstock-Ultraschall nicht häufiger festgestellt wird als ohne diese Untersuchung. Die Wissenschaftler fanden auch keinen Beleg dafür, dass eine frühe Behandlung die Sterblichkeit senken kann oder mit einer höheren Lebensqualität einhergeht.

Ohne nachgewiesenen Nutzen wiegt es umso schwerer, dass die Untersuchung erheblichen Schaden mit sich bringen kann. Oft werden beim Ultraschall Auffälligkeiten entdeckt, bei denen nicht sicher ist, ob es sich um Krebs handelt. Und die einzige verlässliche Möglichkeit zur Abklärung ist die operative Entfernung der Eierstöcke und ihre anschließende Untersuchung. Aber: Nur bei einer von 20 operierten Frauen wird dann auch Krebs gefunden.

Tatsächlich ist Eierstockkrebs eine eher seltene Erkrankung. Sie tritt bei etwa fünf von 100 Frauen mit Krebs auf. Liegen allerdings Beschwerden vor, die auf eine Erkrankung hindeuten, ist der Ultraschall eine wichtige Untersuchungsmethode und wird von der Kasse bezahlt. Beschwerdefreie Frauen hingegen ersparen sich im Zweifelsfall viel Stress oder sogar eine unnötige Operation, wenn sie auf eine Ultraschall-Untersuchung der Eierstöcke verzichten.


Weitere Antworten zu gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen gibt die UPD in 21 regionalen Beratungsstellen, über ihre Internet-Beratung (www.upd-online.de) und ein kostenfreies[*] Beratungstelefon:

Deutsch: 0800 0 11 77 22 (Mo. bis Fr. 10-18 Uhr, Do. bis 20 Uhr)
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[*] Mobilfunktarife für die Beratung auf Deutsch abweichend


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Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) berät seit 2006 Patientinnen und Patienten in gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen - qualitätsgesichert, kostenfrei, neutral und unabhängig. Hierbei handelt sie im gesetzlichen Auftrag nach õ 65 b Sozialgesetzbuch V. Dessen Ziel ist es, die Patientenorientierung im Gesundheitswesen zu stärken und Problemlagen im Gesundheitssystem aufzuzeigen. Die UPD berichtet daher einmal jährlich über die Erkenntnisse ihrer Beratungsarbeit an den Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten. Finanziert wird die UPD durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen, der per Gesetz keinen Einfluss auf den Inhalt oder den Umfang der Beratungstätigkeit nehmen darf. Für die muttersprachliche Beratung in Russisch und Türkisch existiert eine gesonderte Förderung durch den Verband der Privaten Krankenversicherung.


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Quelle:
Unabhängige Patientenberatung Deutschland - UPD gGmbH
Pressemitteilung vom 28.02.2012
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. März 2012