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STUDIE/445: Ungewollt ausgelebte Träume - Zeichen für ein erhöhtes Risiko neurodegenerativer Erkrankungen? (idw)


Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden - 25.03.2014

Ungewollt ausgelebte Träume - Zeichen für ein erhöhtes Risiko neurodegenerativer Erkrankungen?



In einer deutschlandweiten Studie, an der sich die Klinik für Neurologie am Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden beteiligt, erforschen Spezialisten derzeit Schlafverhaltensstörungen, die mit ungewollten nächtlichen Verhaltensweisen einhergehen. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob diese in der sogenannten REM-Schlafphase ausagierten Träume ein frühes Zeichen für Parkinson oder andere neurodegenerative Erkrankungen darstellen und wie diese vielleicht verhindert werden könnten.

Schlafende gelten gemeinhin als friedlich. Denn der Organismus ist so programmiert, dass die meisten Muskeln im Schlaf erschlaffen - egal wie heftig die Träume sind. Nun gibt es Menschen, die im sogenannten Traumschlaf, der REM-Schlafphase - REM steht für rapid eye movements oder deutsch "schnelle Augenbewegungen" - es nicht beim Träumen belassen. Sie bewegen sich analog zu ihren inneren Bildern - und wachen manchmal auch mit blauen Flecken oder gar Knochenbrüchen auf. Meist sind jedoch die Partner stärker betroffen, da Patienten mit diesen Verhaltensauffälligkeiten oft im Schlaf sprechen oder rufen und so die Nachtruhe des Partners stören. Manchmal schlagen Menschen mit REM-Schlafverhaltensstörungen auch um sich und dem Gegenüber gelingt es oft nicht sofort, die Betroffenen vollständig zu wecken. Stattdessen ordnet der Träumende den Partner als Teil des Erlebten ein, so dass er spontan "zu Angriff oder Abwehr übergeht", erklärt Prof. Alexander Storch, stellvertretender Direktor der Klinik für Neurologie.

Die im Schlaf eintretende natürliche Blockade wichtiger Muskeln wird vom Hirnstamm gesteuert. In diesem Areal beginnt auch die für die Parkinson'sche Erkrankung typische Degeneration des Gehirns. Das ist ein Indiz dafür, dass Schlafverhaltensstörungen Vorboten für diese schleichende Erkrankung sind. Langzeitbeobachtungen aus anderen Ländern lieferten erste Beweise für die These, dass bei einigen Probanden mit der Diagnose einer REM-Schlafverhaltensstörung bereits Parkinson oder Gedächtnisstörung (Demenz) diagnostiziert werden kann. Die Mehrzahl davon entwickelte allerdings erst im Verlauf von Jahren oder Jahrzehnten entsprechende Krankheitssymptome.

Ob tatsächlich eine REM-Schlafverhaltensstörung vorliegt, lässt sich anhand der Anamnese - eine ausführliche Befragung des oder der Betroffenen sowie des Partners - vermuten. Eine endgültige Diagnose lässt sich erst durch eine Untersuchung im Schlaflabor stellen. Die Erkrankung sollte allerdings nicht mit dem bei Kindern normalen und auch manchmal bis ins Erwachsenenalter bestehen bleibenden Schlafwandeln oder Erschrecken aus dem Schlaf heraus - dem sogenannten Nachtschreck oder Pavor nocturnus - verwechselt werden. Diese Verhaltensauffälligkeiten sind in der Regel harmlos und keine Vorboten einer neurodegenerativen Erkrankung. Auf Schlafmedizin spezialisierte Neurologen können diese oft schon anhand der Beschreibung erkennen. Im Zweifel sorgt auch in diesen Fällen eine Nacht im Schlaflabor für eine sichere Diagnose.


Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung stehen unter:
http://idw-online.de/de/institution1564

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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft - idw - Pressemitteilung
Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden, Holger Ostermeyer, 25.03.2014
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 27. März 2014