Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften - 18.04.2013
Deutscher Anästhesiecongress 2013 - Sicherheitsstandards für ambulante Narkosen
Ob eine ambulante Vollnarkose beim Zahnarzt oder beim Hals-Nasen-Ohren-Arzt zur Polypen-Entfernung - häufig sind die Sorgen und Ängste von Patienten und Angehörigen hinsichtlich des Narkoserisikos größer als vor dem Eingriff selbst. Dass die Patientensicherheit bei der Anästhesie oberste Priorität hat, unterstreichen die neuen Empfehlungen [1] der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e. V. (DGAI) und des Berufsverbandes Deutscher Anästhesisten e. V. (BDA).
Definiert wurden die Anforderungen an die Patientenüberwachung sowie an die Räumlichkeiten und Geräteausstattung, die auch bei ambulanten Narkosen einzuhalten sind. "Damit leisten wir als medizinische Schlüsseldisziplin einen maßgeblichen Beitrag zur Sicherheit der Patienten", erklärt der DGAI- und Kongresspräsident Professor Dr. med. Christian Werner anlässlich des Deutschen Anästhesiecongresses 2013 in Nürnberg. Anästhesisten sind nicht nur für die Sicherheit des Patienten verantwortlich. Sie tragen auch zur Heilung bei. Aktuelle klinische Studien [2] geben Hinweise, dass bestimmte Anästhesieverfahren möglicherweise das Wiederauftreten von Krebszellen verringern und so die Heilungschancen der Krebspatienten fördern können.
Die Anzahl der ambulanten Operationen hat sich in Deutschland zwischen 2002 und 2011 verdreifacht [3]. So wurden 2011 rund 1,9 Millionen ambulante Operationen in deutschen Krankenhäusern durchgeführt, nicht berücksichtigt sind Operationen in Arztpraxen und Medizinischen Versorgungszentren. Mit den neuen Empfehlungen zu den Mindeststandards an den anästhesiologischen Arbeitsplatz reagieren die Fachgesellschaften für Anästhesiologie auf diesen Trend. "Unser Ziel ist, dass bei ambulanten Anästhesien ein vergleichbarer Qualitätsstandard wie im stationären Bereich herrscht und somit die Sicherheit der Patienten gewährleistet ist", kommentiert Werner die Qualitätsoffensive.
Bei der Ein- und Ausleitung einer Allgemein- und Regionalnarkose muss dem Anästhesisten qualifiziertes Assistenzpersonal zur Seite stehen, das ausschließlich für die Überwachung des einzelnen Patienten zuständig ist. Auch die Besonderheiten und Anforderungen im Bereich der Kindernarkose sowie bei der Anästhesie für Eingriffe im Kopf-Hals-Bereich wurden in den Empfehlungen konkretisiert. Beispielsweise muss das Assistenzpersonal praktische Erfahrungen in der Kinderanästhesie vorweisen und bei mindestens 25 Operationen hospitiert haben. Zudem legen die Richtlinien den Raum- und Gerätestandard fest. "Unsere Empfehlungen haben den Charakter eines Mindeststandards", so der DGAI-Generalsekretär Prof. Dr. med. Dr. h.c. Hugo Van Aken, Direktor der Klinik für Anästhesiologie, operative Intensivmedizin und Schmerztherapie am Universitätsklinikum Münster. Er weist darauf hin, dass "dabei abhängig vom Krankheitszustand des Patienten und von der Art des Eingriffs zusätzliche medizinische, organisatorische und personelle Anforderungen erfüllt sein müssen."
Um sich zu versichern, dass die Standards den Mindestanforderungen
entsprechen, empfiehlt Werner den Patienten und Angehörigen, diese vor der
Operation zu erfragen: "Wer führt die Narkose durch? Gibt es ein
ausführliches Vorgespräch mit dem Anästhesisten, in dem unter anderem
Vorerkrankungen und Medikamente des Patienten besprochen werden? Ist ein
qualifiziertes Assistenzpersonal während der OP und im Aufwachraum mit der
Überwachung betraut?" Zudem solle man sich erkundigen, ob es einen
Aufwachraum mit Apparaten gebe, die zum Beispiel die Sauerstoffversorgung
und den Blutdruck überwachen. Der Experte rät weiterhin, größere
Operationszentren mit modernen Anästhesie- und Überwachungsstandards
gegenüber kleineren Praxen zu bevorzugen. Informationen rund um das Thema
Narkose gibt es auf
www.sichere-narkose.de
Dass die Anästhesiologie auch die Heilung der Patienten relevant beeinflussen kann, zeigt ein aktuelles Forschungsergebnis aus dem Bereich der Krebsmedizin. Studien [2] geben Hinweise, dass bestimmte regionalanästhetische Verfahren den körpereigenen Stress während der Operation vermindern und somit das Wiederauftreten von Krebszellen möglicherweise reduzieren können. Für den Körper ist der operative Eingriff selbst beziehungsweise die Begleitumstände ein Stressfaktor, der die gefürchtete Bildung von Metastasen fördern kann. "Trotz einer erfolgreichen Tumortherapie hängen die Heilungschancen einer Krebserkrankung in der Regel davon ab, ob sich die Krebszellen in anderen Körperteilen wieder ansiedeln", erläutert Werner.
Mindestens drei Mechanismen werden als Gründe in den Studien angeführt: "Zum einen erscheint eine Regional- oder Kombinationsanästhesie im Vergleich zu einer alleinigen Allgemeinanästhesie die körpereigene, vom Nervensystem gesteuerte Stressantwort auf eine Operation zu vermindern. Ein weiterer Faktor könnte die Einsparung von starken Schmerzmitteln sein, die das Immunsystem negativ beeinträchtigen können", erläutert Werner. Die Studienergebnisse beziehen sich vor allem auf die Behandlung von Brust- und Prostatakrebs. "Die Datenlage ist derzeit noch nicht ausreichend, um daraus leitliniengerechte Empfehlungen für die Anästhesie ableiten zu können. Vor allem die Vielfalt verschiedener Tumorarten lässt eine Verallgemeinerung vorhandener Forschungsergebnisse noch nicht zu", fasst Werner den Forschungsstand zusammen. "Daher ist die Durchführung von weiteren klinischen Studien unbedingt notwendig", fordert der Präsident der DGAI.
Quellen:
[1] Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e. V./ Berufsverband Deutscher Anästhesisten e. V.(Hrsg.): Empfehlungen "Mindestanforderungen an den anästhesiologischen Arbeitsplatz", Anästh Intensivmed 2013 (54): 39-42
[2] Fukui K, Werner C, Pestel G: Beeinflussung maligner Tumoren durch Anästhesieverfahren, Anaesthesist 2012 (61): 193-201
[3] Mitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 2.4.2013
https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/zdw/2013/PD13_014_p002.html
(zugegriffen am 15.4.2013)
Über die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.
V. (DGAI):
Die im April 1953 gegründete Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und
Intensivmedizin e. V. (DGAI) vereinigt über 14.300 Mitglieder und zählt zu
den größten medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften in
Deutschland und ist die zweitgrößte anästhesiologische Fachgesellschaft
weltweit. Nach ihrer Satzung hat sie die Aufgabe "...Ärzte zur gemeinsamen
Arbeit am Ausbau und Fortschritt der Anästhesiologie, lntensivmedizin,
Notfallmedizin und Schmerztherapie zu vereinen und auf diesen Gebieten die
bestmögliche Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen". Gemeinsam mit
dem Berufsverband Deutscher Anästhesisten e. V. (BDA) trägt die DGAI die
Deutsche Akademie für Anästhesiologische Fortbildung e. V. (DAAF), die
regelmäßig Weiter- und Fortbildungsveranstaltungen für Anästhesisten
durchführt. Die DGAI veranstaltet jährlich den Deutschen
Anästhesiecongress (DAC), den Hauptstadtkongresses der Deutschen
Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (HAI) und richtet
darüber hinaus internationale Anästhesie-Kongresse aus. Präsident der DGAI
ist Prof. Dr. med. Christian Werner, Mainz
Im Internet:
Deutscher Anästhesiecongress 2013, 20. bis 22. April 2013 in Nürnberg:
http://www.dac2013.de
Deutsche Gesellschaft für Anästhesie und Intensivmedizin e. V.:
http://www.dgai.de
Berufsverband Deutscher Anästhesisten e. V.:
http://www.bda.de
Informationen rund um das Thema Narkose:
http://www.sichere-narkose.de/
Patientensicherheit AINS:
http://www.patientensicherheit-ains.de
Herausgeber:
Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e. V. (DGAI)
Roritzerstraße 27
90419 Nürnberg
http://www.dgai.de
Weitere Informationen finden Sie unter
http://www.dac2013.de Kongress-Homepage
Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung stehen unter:
http://idw-online.de/de/institution76
*
Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft - idw - Pressemitteilung
Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften
Wolfgang Müller M.A., 18.04.2013
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de
veröffentlicht im Schattenblick zum 20. April 2013
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